Arzneimittelausgaben

KKH: Lage ist angespannter denn je

Berlin - 30.01.2015, 09:38 Uhr


Die KKH Kaufmännische Krankenkasse schlägt erneut Arzneimittel-Alarm: Die Kosten für Medikamente hätten 2014 mit einem Anstieg von rund zehn Prozent je Versicherten einen Höchststand erreicht. Dies sei „besonders eklatant“, weil die Zahl der Rezepte aus öffentlichen Apotheken lediglich um 0,1 Prozent je Versicherten gestiegen sei – also nahezu gleich geblieben ist. „Die Kostentreiber müssen somit an anderer Stelle gesucht werden“, konstatiert die Kasse.

Die KKH selbst zahlte im vergangenen Jahr 773 Millionen Euro für Medikamente aus öffentlichen Apotheken. „Die Lage auf dem Arzneimittelmarkt ist angespannter denn je und wird sich weiter verschärfen, wenn seitens der Politik nicht eingegriffen wird“, meint Ingo Kailuweit, Vorstandvorsitzender der KKH. Dass es nicht zuletzt der Anfang 2014 abgesenkte gesetzliche Herstellerrabatt ist, der die Kosten steigen lässt, fällt der Kasse wohl auf – sie macht diesen Umstand aber nur für einen Teil der Kostenexplosion verantwortlich. Die gesunkenen Herstellerrabatte hätten bei der KKH im vergangenen Jahr zu Mehrausgaben von rund 30 Millionen Euro.

Kritik übt Kailuweit vor allem an den hohen Preisen von Originalpräparaten – insbesondere im ersten Jahr nach der Markteinführung. Im Durchschnitt koste eine Packung des patentgeschützten Originals achtmal so viel, wie ein Generikum, so der Kassenchef. Der „Freifahrtschein“, den Pharmaunternehmen im ersten Jahr haben, widerstrebt Kailuweit mächtig – dies müsse sich dringend ändern. „Gerade innovative Medikamente wie das Hepatitis-C-Medikament Sovaldi haben für bestimmte Versicherte gewiss einen Zusatznutzen“, räumt er ein. Trotzdem hält er Therapiekosten von über 60.000 Euro (über drei Monate) für unangebracht.

Auch der GKV-Spitzenverband fordert seit längerem – und zuletzt in seinem vor einer Woche vorgestellten Positionspapier zur Arzneimittelversorgung –, dass die nach einer frühen Nutzenbewertung verhandelten oder festgesetzten Erstattungsbeträge ab dem ersten Tag des Inverkehrbringens gelten. Perspektivisch müsse geprüft werden, ob schon die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel zeitlich vor den Markteintritt gelegt wird – dies wäre die insbesondere von den Arzneimittelherstellern strikt abgelehnte vierte Hürde.   


Kirsten Sucker-Sket