Prozentualer Zusatzbeitrag in der GKV

Prognose zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag

Kiel - 15.10.2014, 13:47 Uhr


Noch bleibt es spannend, wie hoch die Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung für 2015 sein werden. Vor der Bekanntgabe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages durch das Bundesgesundheitsministerium wagt Dr. Thomas Drabinski vom Institut für Mikrodatenanalyse in Kiel eine Prognose.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird davon abhängen, ob die vorhandenen Finanzreserven abgeschmolzen und zur Stützung verwendet werden. Falls eine solche Stützung unterbleibt, erwartet Drabinski einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,52 Prozent und damit deutlich über dem nach alter Rechtslage geltenden allgemeinen prozentualen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent. Wenn Reserven in Höhe von knapp neun Milliarden Euro abgebaut werden, könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag hingegen auf 0,81 Prozent sinken, kalkuliert Drabinski – warnt aber zugleich, dass dies ein einmaliger und irreversibler Prozess wäre.

Außerdem erwartet Drabinski deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen. Bei Kassen, die hohe Beträge aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen bekommen, seien Beiträge von 0,3 Prozent möglich, während andere Kassen Beiträge über 1,0 Prozent erheben müssten. Dies werde auch von der Lohnsumme der Krankenkassen abhängen. Denn der Einkommensausgleich gemäß § 270 SGB V schaffe einen neuen Umverteilungsmechanismus zugunsten von Krankenkassen mit unterdurchschnittlicher Lohnsumme.

Für die weitere Zukunft geht Drabinski von steigenden Zusatzbeiträgen aus. Seine Prognose stützt sich auf die erwartete Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der GKV. Daraufhin kalkuliert er durchschnittliche Zusatzbeitragssätze von 1,68 Prozent für 2016, 1,96 Prozent für 2017 und 2,33 Prozent für 2018. Kurzfristig könne dies nur mit steigenden Bundeszuschüssen aufgefangen werden, erklärt Drabinski. Langfristig fordert er eine grundlegende Finanzreform für die GKV, um die demografischen Veränderungen zu berücksichtigen.


Dr. Thomas Müller-Bohn


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