Streit um ARZ Haan

Apothekerverband Westfalen-Lippe zieht vor Gericht

Berlin - 29.09.2014, 10:28 Uhr


Der Streit um den Ausstieg des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL) aus dem Aktionärskreis des Apothekenrechenzentrums ARZ Haan beschäftigt nun die Gerichte. Der AVWL hat heute Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der ARZ-Hauptversammlung eingereicht. Strittig ist die Höhe der Abfindung, die ARZ Haan dem AVWL für den Rückkauf der Aktienanteile anbietet.

Parallel zur Anfechtungsklage hat der AVWL einen weiteren Brief an ARZ Haan geschrieben mit der Aufforderung, auf dem Verhandlungswege doch noch eine gütliche Einigung zu erzielen. „Der Apothekerverband Westfalen-Lippe hat zur Wahrung seiner Rechte fristgemäß Anfechtungsklage erhoben gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der ARZ Haan AG vom 28. August über den Erwerb und die Einziehung der vom AVWL gehaltenen Aktien. Gleichzeitig betont der Verband seine fortbestehende Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung mit dem Unternehmen und den maßgeblichen Stammaktionären, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und der Norwima GmbH als wirtschaftender Tochter des Apothekerverbandes Nordrhein. Vorstand und Beirat des AVWL haben einstimmig diesen ‚Doppelbeschluss‘ getroffen“, heißt es in einer Mitteilung des AVWL.

Dem AVWL gehe es um die klare und nachvollziehbare Grundlage für die Bewertung des Unternehmens und der vom AVWL bisher gehaltenen Anteile. Der Verband halte nach einer Überprüfung der ihm vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen durch Experten an seiner Auffassung fest, dass der von der Hauptversammlung festgelegte maximale Rückkaufspreis von 29,50 Euro je Aktie hinter dem tatsächlichen Wert der Anteile zurückbleibt. „Bedauerlicherweise haben das Unternehmen und die anderen Stammaktionäre den Vorschlag des AVWL stets abgelehnt, bei fehlender Einigkeit über die Bewertung gemeinsam einen unabhängigen Gutachter zu bestellen und dessen Wertfeststellung zu akzeptieren“, so der AVWL weiter.

Die jetzt angefochtenen Beschlüsse der Hauptversammlung entsprechend den Anträgen von Vorstand und Aufsichtsrat sind nach Auffassung des AVWL und seiner Anwälte rechtswidrig. Mit der Anfechtung komme der AVWL-Vorstand seiner rechtlichen Verpflichtung nach, das Verbandsvermögen zu schützen. Wegen unterschiedlicher Auffassungen über die Geschäftsführung hatte der AVWL seine Beteiligung und den Stimmrechtsvertrag Ende 2012 mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 gekündigt. ARZ Haan will die AVWL-Aktien für maximal 29,50 Euro zurückkaufen. Der AVWL verlangt einen deutlich höheren Betrag. Der Höchststand der ARZ Haan-Aktie betrug 2010 gut 36 Euro.


Lothar Klein


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