Hilfsmittelversorgung

HAV: AOK bootet Apotheken aus

Berlin - 01.07.2014, 10:48 Uhr


Die AOK Rheinland/Hamburg spricht den Hamburger Apotheken die Berechtigung zur Ausgabe von Hilfsmitteln ab. Nach Meinung der Kasse sind sie seit heute nicht mehr zur Abgabe berechtigt. „Dieser Versuch eines Rechtsbruches hat uns völlig überrascht, weil er den guten Traditionen unserer Jahrzehnte währenden Vertragspartnerschaft widerspricht“, erklärt der HAV-Vorsitzende Dr. Jörn Graue.

Seit Anfang des Jahres führt der Verein mit der AOK Rheinland/Hamburg Gespräche in vier Bereichen. Ende Mai einigte man sich auf einen gemeinsamen Fahrplan für die Klärung, berichtet Vereinsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich DAZ.online – danach stand das Thema Hilfsmittelvertrag an letzter Stelle. Zur Überraschung der Apotheker kündigte die Kasse Mitte Juni vorsorglich „aus wichtigem Grund“ den gesamten Hilfsmittelvertrag – eine stichhaltige Begründung für die außerordentliche Kündigung gab die AOK nicht, heißt es beim Verein. Allerdings: Anfang des Jahres hatte die Kasse die Versorgung mit den Hilfsmitteln im Bereich Tracheostoma, Inkontinenzhilfen und Stomaartikel neu ausgeschrieben.

Am vergangenen Freitagnachmittag informierte die Kasse die Apotheker, dass nach ihrer Auffassung die Apotheken in Hamburg ab heute nicht mehr zur Lieferung von Hilfsmitteln an ihre Versicherten berechtigt seien und ärztliche Rezepte über diese Versorgung künftig nicht mehr bezahlt würden. „Diese Ankündigung erfolgte, obwohl der bestehende Liefervertrag zu diesem Zeitpunkt nicht wirksam gekündigt wurde“, ist der Verein überzeugt. Zumal im aktuellen Hilfsmittelliefervertrag geregelt sei, dass der aktuelle Vertrag Bestand haben soll, solange kein neuer Vertrag geschlossen ist. Insoweit besteht der bisherige Vertrag nach Meinung der Apotheker weiterhin fort.

Seit 2007 haben die Kassen die Möglichkeit, in der Hilfsmittelversorgung mit verschiedenen Leistungserbringern Verträge zu schließen. Leistungserbringer haben wiederum die Möglichkeit, bestehenden Verträgen der Kassen beizutreten. Westfalen-Lippe nutzte dies, um Versicherte aus dem angrenzenden Bereich Nordrhein der AOK Rheinland/Hamburg versorgen zu können. „Um dieses wettbewerbsfreundliche Wahlrecht mit allen Mitteln zu verhindern, setzt die AOK nun auch die Versorgung ihrer Versicherten in Hamburg aufs Spiel und behauptet wider besseres Wissen, dass der Vertrag in Hamburg in diesem Bereich zum 1. Juli außer Kraft gesetzt sei, obwohl eine Kündigung frühestens zum Jahresende möglich wäre“, kritisiert Graue – und betont, die Leidtragenden seien vor allem die AOK-Versicherten.

Der Apothekerverein informiert nun seine Mitglieder und in Patienteninformationen auch die AOK-Versicherten über den schwierigen Zustand und will außerdem gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen, um die Versorgung weiter sicherstellen zu können. Apotheken in Hamburg haben nun die Wahl, wie gewohnt weiter zu liefern, sich alle Lieferungen genehmigen zu lassen, zunächst ganz auf die Lieferung zu verzichten, in dringenden Fällen nur gegen Vorkasse zu liefern oder gar den neuen Verträgen der AOK beizutreten. Für den Fall der Lieferung – in dem die Gefahr einer Retaxierung droht – sagt der Verein jedem Apotheker die „größtmögliche Unterstützung“ zu.


Juliane Ziegler


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