Erstattungsbetrag für Augentropfen

Nevanac®: 14,50 Euro pro Packung

Berlin - 26.06.2014, 15:31 Uhr


Ab dem 1. Juli gilt für das Fertigarzneimittel Nevanac® 1mg/ml Augentropfensuspension ein Erstattungsbetrag: Man habe sich mit Alcon Pharma bereits Mitte Mai auf einen Betrag in Höhe von 14,50 Euro je Packung vor Abzug der Herstellerabschläge geeinigt, teilte der GKV-Spitzenverband mit. Ob und wenn ja welchen Zusatznutzen der Wirkstoff Nepafenac hat, ist allerdings nicht bekannt.

Alcon hatte im Rahmen des Nutzenbewertungsverfahrens des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kein Dossier zu seinem Wirkstoff eingereicht. Eine Bewertung, ob Nepafenac einen Zusatznutzen, keinen Zusatznutzen oder einen geringeren Nutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Diclofenac hat, war daher nicht möglich war, berichtet der GVK-Spitzenverband. In der Konsequenz gelte der Zusatznutzen gegenüber Diclofenac als nicht belegt (§ 35a Abs. 1 Satz 5 SGB V).

Vor diesem Hintergrund vereinbarten die Vertragsparteien einen Erstattungsbetrag, der durchschnittlich zu niedrigeren Jahrestherapiekosten führt, als die Jahrestherapiekosten der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie Diclofenac. Ausschlaggebend dafür sei die erheblich kürzere Behandlungsdauer mit Nepafenac bei Diabetikern nach Kataraktoperationen, so der GKV-Spitzenverband. Somit seien die Behandlungskosten mit Nevanac® in diesem Bereich deutlich günstiger als die der zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Das Fertigarzneimittel Nevanac® enthält als wirksamen Bestandteil das nicht steroidale Antirheumatikum Nepafenac und wurde in Deutschland am 1. Juli 2013 in den Markt eingeführt. Nevanac® ist zugelassen bei Erwachsenen zur Prophylaxe und Behandlung postoperativer Schmerz- und Entzündungszustände bei Kataraktoperation sowie zur Verminderung des Risikos postoperativer Makulaödeme im Zusammenhang mit Kataraktoperation bei Diabetikern.

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Juliane Ziegler


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