Europäische Kommission

Gemeinsam statt einzelstaatlich

Berlin - 10.04.2014, 16:35 Uhr


Die EU-Mitgliedstaaten sollen künftig im Fall von Pandemien oder grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren gemeinsam Impfstoffe und Arzneimittel beschaffen können. Die Europäische Kommission hat heute eine Vereinbarung über ein solches Verfahren genehmigt. Durch die gemeinsame Beschaffung soll sichergestellt werden, dass es in den Ländern ausreichend Medikamente zu einem angemessenen Preis gibt.

„Von diesem Mechanismus werden alle EU-Länder profitieren und insbesondere diejenigen, die 2009 Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Impfstoffe hatten, die für die H1N1-Pandemie entwickelt wurden“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. 27 EU-Länder hätten ihre Absicht erklärt, das Abkommen zu unterzeichnen – dies geschieht nämlich auf freiwilliger Basis. Die Beschaffungsvereinbarung wird zwei Wochen, nachdem sie von mindestens zehn teilnehmenden Mitgliedstaaten und der Kommission unterzeichnet wurde, in Kraft treten.

EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg erklärte, durch gemeinsame Beschaffungen könnten sich sowohl kleine als auch große Mitgliedstaaten besser auf künftige Gesundheitsbedrohungen vorbereiten. „Sie werden in der Lage sein, ihre Bürgerinnen und Bürger mit den notwendigen Arzneimitteln zu versorgen, welche sie unter besseren Bedingungen als in der Vergangenheit erhalten können“. Borg appellierte an alle Mitgliedstaaten, die Vereinbarung so bald wie möglich zu unterzeichnen.

Auch wenn man mit Blick auf die Vergangenheit zunächst an Impfstoffe als mögliche Beschaffungsware denkt: Auf Vakzine gegen Pandemien sei das Potenzial der Vereinbarung nicht begrenzt, so die Kommission. Es gehe auch um den „Erwerb medizinischer Gegenmaßnahmen“ für andere Infektionskrankheiten. Zum Beispiel gegen Botulismus, Milzbrand, Hepatitis B oder Polio.

Wie die Kommission weiter mitteilt, ist die Unterzeichnung der gemeinsamen Beschaffungsvereinbarung für die Mitgliedstaaten nicht mit einer unmittelbaren finanziellen Verpflichtung verbunden. Diese entstehe erst, wenn sie nach einem durchgeführten Vergabeverfahren auf Grundlage der Vereinbarung Verträge abschließen.

Die Forderung nach einem gemeinsamen Beschaffungsmechanismus kam aus den Mitgliedstaaten. Anlass gaben die Erfahrungen des Jahres 2009, als die sogenannte „Schweinegrippe“ für große Aufregung sorgte. Am Ende fiel die Grippewelle nicht so stark aus, wie es viele befürchtet hatten. Deutschland hatte sich seinerzeit reichlich mit dem Impfstoff Pandemrix® eingedeckt – und blieb am Ende auf mehreren Millionen Dosen sitzen.  Auch wenn damals die Pandemie-Gefahr überschätzt wurde – der Fall eignete sich gewissermaßen doch als Übung für den Ernstfall. Es zeigten sich bei einzelnen Ländern Schwachstellen bei den Beschaffungsmechanismen, konstatiert die EU-Kommission. Diese hätten deutlich gemacht, dass ein gemeinsames Verfahren nötig sei, um den Mitgliedstaaten eine verbesserte Kaufkraft und einen gleichberechtigten Zugang zu Impfstoffen und Virostatika zu ermöglichen.


Kirsten Sucker-Sket


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