Apotheken in sozialen Netzwerken

Tipps für den rechtssicheren Facebookauftritt

Berlin - 01.04.2014, 11:49 Uhr


Wer mit seiner Apotheke soziale Netzwerke wie Facebook nutzen möchte, begibt sich auf rechtlich sensibles Terrain. Bei der Erstellung und Umsetzung der apothekeneigenen Facebook-Seite sollten gewisse „Spielregeln“ beachtet werden. Welche dies sind, erklärt Dr. Bettina Mecking, Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein und Fachanwältin für Medizinrecht, in der aktuellen Ausgabe des „AWA“.

Apotheken nutzen Facebook immer häufiger als Marketingplattform. Doch dabei gilt es, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, erklärt Mecking. Wer gegen Vorschriften verstoße, dem drohe eine Abmahnung sowie gegebenenfalls eine Schadensersatzzahlung oder auch der Verlust der Facebook-Präsenz. Es helfe daher, ein Gespür für die kritischen Themenkreise zu entwickeln. Denn grundsätzlich gilt: Die Apotheke ist für alle Inhalte auf der eigenen Facebook-Präsenz verantwortlich.

Los geht es bereits beim Einrichten der Facebook-Seite: Als Unternehmen muss die Apotheke als sogenannte Fanseite aktiv werden – erkennbar an der Schaltfläche „Gefällt mir“. Bei der Wahl des Accountnamens müssen sodann die Nutzungsbedingungen beachtet werden. Für eingestellte Bilder müssen auch die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen (wichtig unter anderem, wenn es um Bilder vom Apothekenpersonal geht – was ist, wenn das Arbeitsverhältnis endet?). Darüber hinaus benötigt die geschäftliche Facebook-Seite auch ein unmittelbar erreichbares Impressum.

Näheres zu den einzelnen Anforderungen, der Haftung für Inhalte und zur Zulässigkeit von Werbung bzw. Gewinnspielen auf Apotheken-Facebook-Seiten finden Sie im Artikel „Facebook-Auftritt der Apotheke: Rechtssichere Gestaltung“ in der neuen Ausgabe des AWA – Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker vom 1. April 2014.


DAZ.online


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