Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie

"Belogen und betrogen"

Berlin - 07.11.2013, 16:18 Uhr


Jens Spahn, Verhandlungsführer der Union bei den Koalitionsgesprächen zur Gesundheit, sprach von Rechts- und Planungssicherheit, als er am Montag erste Zwischenergebnisse seiner Arbeitsgruppe verkündete. Der Preisstopp soll fortgesetzt werden und der Herstellerrabatt auf nicht festbetragsgebundene Arzneimittel künftig bei 7 Prozent liegen. Bernd Wegener, Vorsitzender des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie, fühlt sich von der Politik „betrogen und belogen“.

Im Rahmen des heutigen BPI-Unternehmertags verwies Wegener darauf, dass die Union noch vor wenigen Wochen ganz anders klang. Man wolle nichts daran ändern, dass das Preismoratorium und der auf 16 Prozent erhöhte Herstellerrabatt Ende 2013 auslaufen werden, hieß es in einer Antwort auf Wahlprüfsteine des BPI. Doch nicht nur das – auch angesichts der exzellenten Finanzsituation der Kassen sei das weitere Einfrieren der Arzneimittelpreise auf dem Niveau von 2009 und ein Zwangsabschlag von 7 Prozent das Gegenteil von Planungssicherheit. Wegener verwies darauf, dass die Pharmahersteller in den letzten dreieinhalb Jahren 9,3 Mrd. Euro an die gesetzlichen Kassen bezahlt hätten – über die Zwangsabschläge und das Preismoratorium. „Wir haben unseren Beitrag geleistet“, so der BPI-Vorsitzende. „Genug ist genug.“ Mehr als drei Jahre hätten die Unternehmen Kostensteigerungen bei Energie, Personal oder Rohstoffen nicht in Preisanpassungen ausgleichen können. Investitionen in Deutschland seien daher für standortgebundene Unternehmen immer weniger darstellbar. Und von diesen mittelständischen standortgebundenen Firmen gibt es einige: 2011 hatten dreiviertel der pharmazeutischen Unternehmen in Deutschland weniger als 100 Mitarbeiter, ergab eine Auswertung des BPI.

Weiterhin forderte der BPI anlässlich der Koalitionsverhandlungen andere Rahmenbedingungen für neue Arzneimittel, bei denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) keinen Beleg für einen Zusatznutzen erkennt. Dies bedeute nicht zwingend, dass es keinen Zusatznutzen gebe, betonte Wegener. Vielfach stütze sich das Urteil auf formale Gründe, die Studienlage reiche dem G-BA nicht. Derzeit soll der Erstattungsbetrag für diese Arzneimittel auf dem Niveau der wirtschaftlichsten – also billigsten – Vergleichstherapie angesiedelt sein. „Wer dies so umsetzen will, gefährdet die Therapievielfalt“, warnt Wegener. Der BPI kann sich alternative Lösungen vorstellen. Für neue Arzneimittel, denen kein Zusatznutzen bescheinigt ist und die in keine Festbetragsgruppe eingeordnet werden können, müsse es eine Gleichbehandlung mit Festbeträgen geben. Möglich wäre ein Erstattungshöchstbetrag. Vor Aufzahlungen müsse man sich nicht fürchten – schließlich gebe es laut G-BA Therapiealternativen. Eine andere Option wären selektive Verträge mit einzelnen Krankenkassen.

Eine weitere Forderung ist altbekannt und dennoch aktuell: Die Machtfülle des GKV-Spitzenverbandes im Prozess der frühen Nutzenbewertung und der Verhandlung der Erstattungsbeträge müsse beschnitten werden, so Wegener. „Warum verzichtet der GKV-Spitzenverband nicht einfach auf sein Stimmrecht bei der Beschlussfassung zum Zusatznutzen?". Wenn der Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit schlagend und überzeugend sei, wäre es ausreichend, wenn die Bänke der Leistungserbringer - Ärzte und Krankenhäuser - zusammen mit den Unparteeischen und den Patientenvertretern das Ergebnis diskutieren und die stimmberechtigten Teilnehmer dann einen Beschluss fassen.


Kirsten Sucker-Sket


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