Rabattverträge

Zehnte Rabattrunde der AOK kann starten

Stuttgart/Berlin - 25.01.2013, 14:05 Uhr


Zum 1. Juni startet für die AOK-Gemeinschaft die zehnte Tranche der Rabattverträge: An insgesamt 27 Bieter und Bietergemeinschaften wurden Zuschläge für 82 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen erteilt. Kurz vor dem Abschluss steht außerdem die Ausschreibung für die elfte Tranche, bei der zum ersten Mal Wirkstoffe im Drei-Partner-Modell vergeben werden sollen.

Die zehnte Tranche, die ein Umsatzvolumen von gut 1,4 Milliarden Euro im Jahr hat, soll Wirkstoffe aus der sechsten Rabattrunde ersetzen, die am 31. Mai nach zweijähriger Laufzeit enden wird. Dr. Christopher Hermann, Verhandlungsführer der AOK-Gemeinschaft und Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zeigte sich erfreut, dass die Zuschläge so früh erteilt werden konnten. Damit hätten die Hersteller „ausreichend Zeit, um ihre Produktion darauf einzustellen“. Durch die Rabattverträge rechnet der AOK-Chef für das Jahr 2013 mit einem Einsparvolumen von mehr als einer Milliarde Euro.

Unter den Pharmaunternehmen, die die Zuschläge erhielten, gibt es kleine wie große Betriebe, Originalanbieter und Generika-Hersteller, heißt es bei der AOK. Teva Deutschland meldete, als Bietergemeinschaft (Teva, Ratiopharm, AbZ Pharma und CT Arzneimittel) mit insgesamt 22 Wirkstoffen in 172 Gebietslosen die meisten Zuschläge erhalten zu haben – darunter die Wirkstoffe Diclofenac und Levodopa + Carbidopa. Der Stada-Konzern gab bekannt, mit den Vertriebsgesellschaften Aliud Pharma und Stadapharm Zuschläge für 18 Wirkstoffe und Kombinationen in 125 Gebietslosen – darunter der Blockbuster Tramadol und die Neueinführung Ibandronsäure – für sich entschieden zu haben.

Bei der nächsten, der elften Ausschreibung wird es indes ein Novum geben: Die Zuschläge für acht besonders große oder sensible Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen sollen nicht exklusiv, sondern an jeweils bis zu drei Hersteller erteilt werden. „Damit reagieren wir auf Lieferengpässe in der Vergangenheit“, erklärte Hermann. Entscheidend sei, dass AOK-Versicherte ihr gewohntes Medikament erhalten können und nur im Ausnahmefall auf ein anderes, dann aber ebenfalls rabattiertes Produkt ausweichen müssten.


Juliane Ziegler