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Die E-Zigarettenhändler machen mobil gegen ihre Kritiker. (Logo: www.vd-eh.de)
E-Zigaretten
Verband droht mit Schadensersatzforderungen
Berlin - Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe, so lautet die Warnung des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH) an alle staatlichen Stellen, die den freien Handel mit der E-Zigarette behindern. Mit dieser Ankündigung will der Verband seine Mitglieder vor konkreten Verboten und weiteren Umsatzeinbußen schützen.
Seit Ende des vergangenen Jahres steht die E-Zigarette hierzulande stark in der Kritik. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hatte Mitte Dezember 2011 gewarnt: „Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft“. Ihrer Auffassung nach fallen die E-Zigaretten unter das Arzneimittelgesetz und bedürften einer arzneimittelrechtlichen Zulassung. Sie wies die zuständigen Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte außerdem auf ein Handels- und Verkaufsverbot liquidhaltiger Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten hin.
Der Verband vermeldet seither massive Umsatzeinbrüche aufseiten der Händler, teilweise fürchteten Betreiber von eZigarettenshops um ihre Existenz. „Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, warum in Deutschland Arbeitsplätze grundlos vernichtet werden, während andernorts die neue Branche völlig zurecht blüht“, kritisierte Dac Sprengel, der Vorsitzende des VdeH. In drei Landkreisen Nordrhein-Westfalens (Münster, Unna und Hamm) erteilten Vertreter der jeweiligen Ordnungsämter aufgrund des Hinweises der Ministerin bereits konkrete Verkaufsverbote an Shopbetreiber, wie der Pressesprecher des Lobbyverbandes gegenüber DAZ.online bestätigte.
Nach Auffassung der E-Zigaretten-Händler sind die eigenen Produkte als frei verkäuflich zu betrachten und jegliche Einschränkungen der Handels- und Nutzungsfreiheit daher zu unterlassen. Sie berufen sich dafür neben Gutachten, die die Ungefährlichkeit der E-Zigarette belegen sollen, auch auf die rechtliche Einschätzung des Sprechers der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg, Prof. Dr. Wolfgang Voit: „Warum sollten Stoffe, die zu ganz anderen Zwecken hergestellt und verwendet werden, Arzneimittel sein, nur weil sie irgendeinen Effekt auf den menschlichen Körper haben können?“
Die Shopbetreiber wollen sich nun gerichtlich gegen das Verbot zur Wehr setzen: Bis die EU-Kommission Mitte des Jahres die Frage der gesundheitlichen Folgen und der Einordnung der E-Zigarette nicht entschieden habe, entbehrten die Verbote der Ordnungsämter einer gesetzlichen Grundlage. Der Verband werde seine Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen, sagte der Sprecher gegenüber DAZ.online.
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Juliane Ziegler / 26.01.2012, 16:13 Uhr
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Detlef sagt:
31.01.2012 17:49Mein Gott, wo leben wir?!
Achja in Deutschland! Bald bedarf es eine Atem-erlaubnis. Es wird immer verrückter! Nicht der Gesundheit wegen, nein wegen des Geldes!!!!!!!!
Haager sagt:
28.01.2012 23:57Vielleicht dringt es ja doch noch zu dem ein oder anderen Zweifler durch: Es sind nicht die Händler, die sich in den Medien mit Kommentaren zu den Artikeln mit Bezug zur elektrischen Zigarette einsetzen, es sind tatsächlich vor allem die Nutzer - und sie haben Argumente, die es zur Zeit vor allem gegen Vermutungen, pauschalen Aussagen und Verbotsandrohungen aufnehmen müssen.
Für ganz viele Gegner der e-Zigarette ist es aber auch anscheinend zuviel verlangt, um sich abseits der Medien mal über das Phänomen des Dampfens zu informieren.
Apotheker B sagt:
28.01.2012 19:02@ Dreiraddampfer:
Sie verhalten sich im Straßenverkehr wahrscheinlich genauso wie hier, deshalb würde ich dafür plädieren Ihren (Online-)Führerschein abzugeben.
Dreiraddampfer sagt:
28.01.2012 14:30@Banane: wer hat denn gesagt, dass die E-Zigarette überall geraucht werden soll? Kein Mensch will dich "vollqualmen".
Zigaretten dürfen trotz Nichtrauchergesetz im Baziland verkauft werden, warum nicht auch E-Zigaretten?
Also: vor dem Einschalten des Mundwerks - Gehirn einschalten!!!
@Oberamtsrat Clausen: Denk mal über den Satz von Dieter Nuhr nach: "Wenn man keine Ahnung hat: einfach mal Fresse halten!"
Weber D. sagt:
27.01.2012 19:53Die grundlage eines Verbots ist das Gesetz und nicht die Meinung von einen Beamten oder von Politikern ohne Endsprechende Gesetze wird man ich in Deutschland Gedanken machen müssen was wer wo verbieten kann.
Es gibt Gutachtend die belegen das E Rauchen Dimmer noch weit aus gesünder ist äks eine normale Zigarette.
Die Freiheit einer persönlichen Entscheidung was wir rauchen wollen oder nicht das sollte immer noch dem Einzelnen überlassen werden.
Ich persönlich Dampfe und Rauche..jedoch gibt es immer noch das Persönlichkeitsrecht das sogar im Grundgesetz verankert ist und mit einen Verbot der E Zigarette werden diese eingeschränkt, ob das rechtlich ist Waage ich sehr zu bezeifeln.
Es werden in E liquide nicht Andrews als Produkte verwendet die auch in mehr...
Banane (Stefan Haydn) sagt:
27.01.2012 16:25Ich befürworte ein Verbot!
Die Funktionsweise der "e-Zigarette" gleicht der eines Verneblers. D.h. ich erhalte sehr kleine Flüssigkeitströpfchen mit extrem guter Lungengängigkeit.
Da es sich nicht verhindern läßt, daß ein Teil der Flüssigkeitströpfchen wieder ausgeatmet wird, ist die unmittelbare Umgebung des "ach so gesund rauchenden" Mitbürgers ebenfalls dazu verdammt zu inhalieren.
Ich war ein absoluter Befürworter des Rauchverbotes in Bayern und bin dies nach wie vor, was öffentliche Räume, v.a. mit Anwesenheit von Kindern anbelangt. Von daher muß ich auch eine E-Zigarette strikt ablehnen, da auch "reines" Nikotin bei Kindern wenig gesundheitsförderlich ist.
Ich bin heilfroh, daß der Glimmstengel beim Essen im mehr...
RA M. Manes sagt:
27.01.2012 12:59Sehr geehrter Herr Oberamtsrat Clausen,
bitte teilen Sie der Kommentatorengemeinde ergänzend mit, ob Sie Ihre oben getroffene Aussage/Rechtsauffassung in Ihrer Eigenschaft als Oberamtsrat oder als Privatperson äußern. Nach der aktuellen Entscheidung des VG Düsseldorf ist bislang keineswegs unstreitig, ob E-Zigarette oder Liquid dem AMG unterfallen.
MfG
Oberamtsrat Clausen sagt:
27.01.2012 09:43Solange die Rechtslage so ist, müssen die Behörden die E-Zigarette als Arzneimittel einstufen, genauso wie Nikotinpflaster und -kaugummis. Wenn der Gesetzgeber ein neues Genussmittel zulassen will, muss er die Bestimmungen entsprechend ändern. Übrigens ist das Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel eine Straftat. Ist dann der Verband der eZigarettenhersteller eine kriminelle Vereinigung ?
Nocheinbürger sagt:
27.01.2012 09:11TABAKMAFIA !
UNGLAUBLICH !
EIN BÜRGER
und
DIRCHSMITH
haben bestimmt einen E-Zigarettenshop und sind wahrscheinlich eine Person , oder ?
Wenn das Zeug Schäden verursacht , dass muss es halt wieder weg
DirchSmith sagt:
27.01.2012 06:50Sowas, endlich ein Rauchentwöhnungsmittel, das nicht einmal als solches gedacht ist, aber besser funktioniert als alles was in der Apotheke oder sonstwo zu finden ist, und die haben es nicht rechtzeitig gestoppt. Hehe, da fallen wohl für einige die Reisen in die Karibik zur alljährlichen "Informationsveranstaltung" der entsprechenden Lobby ins Wasser.
Und jetzt wird eilig versucht sich gegen einen Zug zu stemmen, der gerade richtig Fahrt aufnimmt. Etwa damit wenigstens noch eine Woche 4 Sterne gutgeschrieben werden können ?
Das es dabei nicht um unsere Gesundheit geht ist doch wohl klar, oder hat da tatsächlich noch jemand Zweifel ?
Danke, aber wir können gut auf Lobbyisten, Gut-/Bessermenschen und Gesundheitsfaschisten verzichten.