Sie sind hier: Tagesnews-Wirtschaft > News

Wirtschaft

Im April sollen die NAC-haltigen Hustenlöser aus den Regalen der Rossmann-Drogerien verschwinden. (Foto: Rossmann)

Im April sollen die NAC-haltigen Hustenlöser aus den Regalen der Rossmann-Drogerien verschwinden. (Foto: Rossmann)

NAC-haltige Medikamente

Rossmann kontert

Berlin - Die Drogeriekette Rossmann nimmt ihren NAC-Hustenlöser aus den Regalen, beharrt jedoch auf ihrem Standpunkt: In einer Stellungnahme gegenüber DAZ.online bekräftigt das Unternehmen seine Auffassung, dass das Produkt nicht apothekenpflichtig sei. Dennoch unterzeichnete Rossmann eine von Hexal geforderte Unterlassungserklärung.

Nachdem Hexal gegen Rossmann und dm wettbewerbsrechtlich aktiv geworden war, äußerte sich Rossmann nun auch gegenüber DAZ.online. Man werde nach Ablauf des Winterhalbjahres zum April den Acetylcystein-haltigen Hustenlöser „Altapharma Hustenlöser akut“ aus dem Verkauf nehmen, bestätigte das Unternehmen. Es ist jedoch weiterhin überzeugt, dass der Hustenlöser nach der „bekannten Sach- und Rechtslage nicht der Apothekenpflicht“ unterliege und somit „vielmehr freiverkäuflich und damit in Deutschland uneingeschränkt verkehrsfähig“ sei.

„Altapharma Hustenlöser akut“ enthalte zwar den medizinisch wirksamen Wirkstoff Acetylcystein, dieser könne jedoch sowohl in pharmakologisch wirkenden Funktionsarzneimitteln als auch in Lebensmitteln, zum Beispiel in Form von diätetischen Lebensmitteln, eingesetzt werden, schreibt Rossmann in der Stellungnahme. Beim fraglichen Produkt handelt es sich aus Sicht der Drogerie gerade nicht um ein pharmakologisch wirkendes Funktionsarzneimittel, sondern um ein diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. Als solches sei es auch klar und deutlich gekennzeichnet.

Interessant ist, dass das Unternehmen dem diskussionswürdigen „Hustenlöser“ scheinbar kaum Bedeutung beimisst: „Die Bedeutung des Artikels im Rossmann OTC-Sortiment ist eher von untergeordnetem Rang und steht in keinem Verhältnis zu etwaigen durch Rechtsstreitigkeiten ausgelösten Irritationen der Verbraucher.“

Almuth Schmidt / 12.01.2012, 10:19 Uhr

Kommentare:

isnogud sagt:
13.01.2012 11:38

Die Bewertung dieser Fachleute im Gesundheitswesen ist interessant.

Wenn ich auf mein Auto "Bobby Car" schreibe, brauche ich dann auch keinen Führerschein mehr?

Banane (Stefan Haydn) sagt:
12.01.2012 19:02

Wenn da Hustenlöser steht, ist es ein Arzneimittel. Husten ist eine klare Indikation.
Ergo handelt es sich nicht um ein diätetisches Lebensmittel sondern um ein Arzneimittel. Ob freiverkäuflich oder apothekenpflichtig ist wieder eine andere Frage.

miwin sagt:
12.01.2012 18:47

Ein mit Hustenmittel bezeichnetes Mittel hat keine pharmakologische Wirkung. Aha !

Und da es nur untergeordnete Bedeutung hat will man das Recht noch bis Ende April brechen. Sonst lohnt es sich wohl noch nicht !

Kommentar abgeben:

Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.
CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz

 

 

Sie können die News auch als RSS-Feed abonnieren:

RSS-Feed Tagesnews Alle

RSS-Feed Tagesnews Wirtschaft

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum RSS-Feed der DAZ.online.