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Wirtschaft

Acetylcystein aus der Drogerie soll es künftig nicht mehr geben. (Foto: DAZ.online)
Apothekenpflicht
Hexal weist dm & Rossmann in die Schranken
Berlin - Hexal stoppt dm und Rossmann: Nachdem die beiden Drogeriemarktketten N-Acetylcystein-haltige Brausetabletten als diätetisches Lebensmittel verkauft haben, hat der ACC®-Hersteller Hexal wettbewerbsrechtliche Schritte gegen die Unternehmen eingeleitet. Nach Informationen von DAZ.online haben dm und Rossmann nunmehr eine Unterlassungserklärung abgegeben.
In apothekenüblicher Dosierung und Darreichungsform bieten die beiden Drogeriemarktketten einen „Hustenlöser“ als Brausetabletten mit jeweils 200mg NAC pro Tablette an. Diese sind laut Packungsaufdruck und Gebrauchsinformation zur „ergänzenden bilanzierten Diät zur diätetischen Behandlung von Bronchitis“ geeignet. Bei Hexal ist man überzeugt, dass hier ein Arzneimittel unzulässigerweise als Lebensmittel verkauft wird. Der Arzneimittelhersteller forderte daher dm und Rossmann auf, den Verkauf dieser Produkte zu unterlassen. In der nun von den Drogerien unterzeichneten Unterlassungserklärung verpflichten sich diese, die Produkte vom Markt zu nehmen. Es wird ihnen noch eine kurze Aufbrauchfrist gewährt.
Möglich wurde der Verkauf eines Arzneistoffs in dieser Form durch eine rechtliche Lücke in der Verordnung für diätetische Lebensmittel (Diätverordnung). Dort wird Acetylcystein in der Anlage 2 als möglicher Zusatzstoff diätetischer Lebensmittel benannt. Der Gehalt im Endprodukt wird dabei nicht definiert, es wird lediglich darauf hingewiesen, dass Acetylcystein als Zusatzstoff „nur in bilanzierten Diäten“ eingesetzt werden darf.
Diese Ungenauigkeit fiel schon 2010 in einer Abstimmung eines Sachverständigenausschusses des BfArM zur Entlassung von Acetylcystein aus der Apothekenpflicht auf: Während einstimmig beschlossen wurde, die Apothekenpflicht für NAC beizubehalten, hatte ein Sachverständiger damals angemerkt, dass einige NAC-haltige Produkte auch als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben würden und dass bezüglich dieser Produkte eine Überprüfung der Verkehrsfähigkeit bzw. eine Abstimmung zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden erfolgen solle.
Der Pressesprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Florian Martius, erklärte auf Anfrage der DAZ.online-Redaktion, dass die ABDA „dringenden Klärungsbedarf“ sehe und „ungeachtet von Einzelfällen oder Rechtsfragen“ der Meinung ist, dass „NAC-haltige Präparate in die Apotheke gehören“. Martius: „Die Diskussion zeigt erneut, dass eine scharfe Abgrenzung zwischen Arzneimitteln auf der einen und Lebensmitteln auf der anderen Seite dringend notwendig ist“.
Bei Hexal ist man entschlossen, weiter zu kämpfen: „Wir werden auch in Zukunft mit allen rechtlichen Mitteln gegen Anbieter vorgehen, die NAC-haltige Präparate ohne Arzneimittelzulassung als diätetische Lebensmittel anbieten“, so der Leiter der Unternehmenskommunikation Hermann Hofmann gegenüber DAZ.online. Noch besser wäre es aber, wenn von vornherein durch die Zulassungsbehörde ein Riegel vorgeschoben würde. Hofmann: „Die Spielchen müssen ein Ende haben! Wir als Hersteller wollen klare Regeln genau wie die Apotheker."
Nach diesen wettbewerbsrechtlichen Schritten von Hexal bleibt abzuwarten, wie sich die zuständigen Aufsichtsbehörden verhalten werden.
Almuth Schmidt / 11.01.2012, 16:45 Uhr
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Sabine Lässig sagt:
13.01.2012 10:12Jeder vertritt doch wahrscheinlich, wenn es um solche Themen geht,immer nur die Meinung, die ihm für seinen eigenen Geldbeutel nützt. Die Apotheken haben inzwischen einen Drogeriemarktflair und sehr viele dazu passenden Produkte. Da viele Menschen immer noch glauben alles was es in der Apotheke gibt ist auch gesund, kaufen sie die Produkte lieber dort, als im Markt. Ich weiss es nicht, aber vermute mal, die Ketten wollen sich nur das zurückholen, was ihnen die Apotheken vorher genommen haben. Sowohl in der Apotheke, als auch bei DM und ja sogar beim Fleischer kann ich, wenn ich nicht selbst aufpasse, etwas kaufen, was mich krank macht.
Diese ständige Bevormundung hier im Land macht mich ebenfalls krank. Vielleicht könnte jetzt mal einer testen was gefährlicher für mich ist. Wenn ich diese Brausetapletten mehr...
eimer sagt:
12.01.2012 12:00@unglaublich
unglaublich!
Unglaublich sagt:
12.01.2012 11:20zu "Stefan Spieß":
Nachtrag: es handelt sich hier weder um Tabubruch noch um Rechtsbruch, siehe dazu die entsprechenden Gesetze.
Unglaublich sagt:
12.01.2012 11:14zu "Stefan Spieß":
Schauen Sie doch mal die gängigen wissenschaftlichen Bücher zum Thema Mikronährstoffe bzgl. Anwendungsgebiete, Dosierungen und Nebenwirkungen. Dann werden Sie feststellen, dass das, was Sie schreiben, kein stichhaltiges Argument ist.
Aber vielleicht sollten wir ja alle Nahrungsergänzungsmittel und diätetischen Lebensmittel den Drogerien entziehen und uns in die Apotheken stellen. Denn Vitamin C kann auch ganz schön gefährlich sein. ;)
Und Red Bull sollte es nur noch auf Rezept geben. ;)
Winfried Meyer sagt:
12.01.2012 10:25Was bedeutet "Sichtweise >> Einschätzung >> Image" im hiesigen "Hexal"-Artikel ??? ... via Klick (als USP des Internets) auf die ABDA-FB-Seite www.facebook.com/DAZ.online#!/pages/ABDA-Bundesvereinigung-Deutscher-Apothekerverb%C3%A4nde/135591596484147
... oder noch einfacher : klick auf rechtsseitigen FB-DAZ-Button !
Stefan Spieß sagt:
12.01.2012 10:06zu "Unglaublich":
es gibt durchaus Unterschiede zwischen der Wirkung und insbesondere möglichen Nebenwirkungen von NAC in geringer Dosierung (als antioxidativer Zusatzstoff) und der für eine Wirksamkeit notwendigen Dosierung.
Und wenn Nebenwirkungen auftreten, dann ist es eine Frage der Sicherheit, solche Produkte nur dort zu vertreiben, wo ein sachkundige Beratung stattfinden kann.
Aber es ist schon so, wie Herr Junker sagt (und auch Herr Wickert): der Tabubruch ist gesellschaftsfähig, unsere Politiker leben ihn vor und wer sich an Recht und gesetz hält, wird eigentlich nur noch milde als Depp belächelt.
Unglaublich sagt:
12.01.2012 09:52Warum sollte eine acetylierte Aminosäure der Apothekenpflicht unterliegen? Die Wirkung "Schleimlösung", die übrigens wissenschaftlich umstritten ist, ist nur eins von sehr vielen Einsatzgebieten. Acetylycystein fällt zu Recht unter das Lebensmittelgesetz bzw. die DiätV (eher noch sollte es als NEM erlaubt sein).
Ein Schelm wer denkt, hier geht es allein um finanzielle Interessen...
Markus Junker sagt:
12.01.2012 08:47Es muss ja aber auch jedes Tabu gebrochen werden heutzutage. So ist doch der "mainstream". Respekt? Wozu denn, behindert es doch nur die heilige Kuh, den sogenannten Wettbewerb. Wen wundert es dann noch, was alles passiert. Nicht nur die Finanzmärkte wurden kräftig dereguliert.
Es scheint die große Beliebigkeit eingekehrt. Das muss sich ändern, sonst ist es nur noch zum Ekeln.
Sven Larisch sagt:
12.01.2012 08:13Und wieder wird mit zweierlei Maß gemessen. Die Apotheker sollen auf hohem Niveau Arzneimittel verkaufen und auch noch zu jedem Arzneimittel beraten, der Drogeriemarkt greift sich aber immer mehr apothekenübliche Ware ab und wird auch fleissig von "Kollegen" und Großhandlungen beliefert- doch mit Beratung ist da ja wohl nix. Da aber die Ketten ein lukratives Geschäft im Bereich Gesundheit wittern und darum wissen, werden sie die Grenzen immer weiter verschieben und die Politik macht mit.
Die Konsequenz: Weg mit den Apotheken und den Apothekern- kein Studium mehr nur noch eine Drogistenausbildung, Einrichtung von Medikamentenhotlines.
Dr. Peter Post sagt:
11.01.2012 22:19Wenn ich mal aus Versehen einen vom Vertreter plazierten Karton mit chlorhexetidinhaltiger Mundheilpaste auf dem von meinen Mitarbeitern und mir streng überwachten H-Tisch stehen lasse, ist der Pharmazierat höchstentrüstet. Wenn die Rossmänner & Co NAC falsch deklariert verramschen, schaut der Pharmazierat zu. Wir leben in Deutschland: Verhältnismäßig wenig führt zu unverhältnismäßiger Reaktion. Passiert Unverhältnismäßiges, reagiert man verhältnismäßig wenig.