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Rabatte und Skonti - der Kamf um die Konditionen geht weiter.

Rabatte und Skonti - der Kamf um die Konditionen geht weiter.

Direktgeschäft

Im Wettbewerb um Einkaufskonditionen

Berlin - Mehr als 3,15% Rabatt vom Großhandel sind ab Januar nicht drin. Das ist gesetzlich geregelt. Der eine oder andere Arzneimittelhersteller versucht, den Apotheken über veritable Skonti mehr zu bieten und sie ins Direktgeschäft zu locken.

Ab 1. Januar 2012 greift die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx). Danach berechnet sich der Apothekeneinkaufspreis beim Großhandel für die Apotheke wie folgt: Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) plus 3,15% + 0,70 Cent. Rabatte darf der Großhandel allerdings nur aus dem Höchstzuschlag von 3,15% an die Apotheken gewähren, also maximal 3,15%.

Der eine oder andere Unternehmer lockt allerdings mit Skontovorteilen, die als Einkaufsvorteil noch oben drauf kommen, wie beispielsweise die Firma Winthrop-Arzneimittel. Wie einem Rundschreiben der Winthrop Arzneimittel GmbH zu entnehmen ist, erhalten Apotheken, die am Winthrop-Partnerprogramm teilnehmen, im Direktbezug ab 1. 1. 2012 den maximalen Rabatt von 3,15% für alle Rx-Produkte dieses Unternehmens sowie für alle im Direktvertrieb angebotenen Sanofi-Produkte. 

Darüber hinaus sollen die Teilnehmer am Direkt-Bestellsystems noch von 3% Skonto profitieren können, so dass insgesamt ein Vorteil von 6,15% resultiert. Winthrop verspricht zudem die Lieferung innerhalb 24 Stunden, ab 200 Euro Bestellwert die portofreie Lieferung und einen monatlichen Sammeleinzug.

Der Wettbewerb um die Einkaufskonditionen ist eröffnet. Man darf gespannt sein, wie sich die Großhandlungen aufstellen werden.  

Peter Ditzel / 23.12.2011, 14:12 Uhr

Kommentare:

P.K. sagt:
23.12.2011 23:55

Wie wir alle wissen bedeutet Skonto
prozentualer Preisnachlass auf den Verkaufspreis (üblicherweise 2-3 %) bei Barzahlung oder Zahlung innerhalb einer vom Lieferanten vorgegebenen Frist.
Skonto (sconto, ital. = Abzug) heißt der Abzug vom Rechnungsbetrag, den der Lieferant eines Gutes gewährt, sofern der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist, der Skontofrist, die Lieferantenrechnung bezahlt.

Es bleibt dem funtionierenden Großhandel unbenommen bessere Skonti zu gewähren, die ja keine Rabatte sind, s.o.

Die Verringerung der Marge zum wiederholten mal im nächsten Jahr um mindestens 1 %, vernichtet privates Kapital durch Unverkäuflichkeit von 60% der Apotheken.

Cui bono? Is ja wohl klar oder?

Klaus Lieske sagt:
23.12.2011 19:47

Lieber Herr Ditzel
3,15 % Aufschlag sind 3,05 % Spanne und somit der maximale Rabatt. MfG Klaus Lieske

M.P sagt:
23.12.2011 18:59

sehr "partnerschaftlich" war auch, dass Winthrop im Dezember den Großhandel nicht mehr beliefert hat und seine Bestellhöchstmenge für direkt (im Dezember) auf maximal 10 Stück begrenzt hat. Bei einem Bestellwert unter 200 € würden dann 8 € Portokosten draufkommen.
Und das für 10 Packungen Ramilich....
Das kann ich mir nicht leisten...
Fröhliche Weihnachten

pillenmehrwert sagt:
23.12.2011 18:09

@ Apotheker B:
Sie haben´s auf den Punkt gebracht: So muss das "gut funktionierende System" zerfallen. Angesichts der aktuell vom GH angebotenen Bedingungen kann das auch nur unser kurzfristiges Ziel sein. Nur so werden wur deren zwar rechtswidriges aber nicht nachweisbares Kartell brechen können.

Apotheker B sagt:
23.12.2011 17:56

Haben wir nicht schon genug Hobbys, wie Rabattverträge, GKV-Einsprüche, QMS, usw?

Aber hunderte Rechnungen prüfen und verbuchen, soll einen ja auch sehr nahe an die Efüllung heranbringen.

Das gut funktionierende System zerfällt immer mehr und der Gipfel des Tiefpunktes ist dann auch bald erreicht.

Alles Gute (..für was nochmal?)

M.W. sagt:
23.12.2011 17:38

Ich habe kürzlich die Bezugskonditionen bei Winthrop angefragt. Die beschriebenen Konditionen kann ich bestätigen. Allerdings sollte auch nicht unerwähnt bleiben, daß der Apotheker sich beim Partner-Programm zur bevorzugten Abgabe von Winthrop-AM verpflichtet, wenn mehrere Anbieter zur Wahl stehen. Dies halte ich für rechtswidrig, daher habe ich mich dagegen entschieden.

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