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Wirtschaft

Steuerberater will Kassen zur Kasse bitten. (Foto: Sket)
Apothekenabschlag 2009 und 2010
Steuerberater wollen Kassen zur Kasse bitten
Frankfurt - Wegen der verspäteten Rückabwicklung der Kassenabschläge für 2009 und 2010 wollen die in der Beratungsgesellschaft APO-Audit zusammengeschlossenen Steuerberater die Krankenkassen zur Kasse bitten und notfalls vor Gericht ziehen. Davon verspricht sich APO-Audit-Gründer und Hauptgesellschafter, Dr. Bernhard Bellinger, für die Apotheken Rückzahlungen in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Laut Bellinger hätten die Krankenkassen den Differenzbetrag für 2009, der sich aus dem Schiedsspruch ergab, eigentlich spätestens bis Ende Juni 2010 erstatten müssen. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen dem alten Kassenabschlag von 2,30 Euro und dem Schiedsspruch von 1,75 Euro. Tatsächlich seien die Erstattungen erst im Zeitraum Juli bis September 2010 häppchenweise erfolgt. Auch für 2010 sei bislang nur rund die Hälfte der fälligen Beträge erstattet.
Pro durchschnittliche Apotheke leitet APO-Audit daraus einen zusätzlichen Anspruch von rund 15.000 Euro für 2009 und rund 8.000 Euro für 2010 ab. Nach § 130 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V setze der Kassenabschlag zugunsten der Krankenkassen voraus, dass die Kassen innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung durch die Rechenzentren zahlen. Diese Frist sei aber von den Kassen für 2009 und 2010 deutlich überschritten. „Meine Kanzlei hat für die Gesellschafter der APO-Audit den weitergehenden Anspruch der Apotheker für 2009 und 2010 juristisch geprüft. Die in der APO-Audit vernetzten Kanzleien werden in den nächsten Wochen beginnen, mit ihren Mandanten die Ansprüche bei den Kassen geltend zu machen und notfalls auszuklagen", so der Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Dr. Bellinger.
Lothar Klein / 22.12.2011, 11:18 Uhr
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Winfried Meyer sagt:
24.12.2011 10:43zum Gutachten-Auftrag an die Freiburger Anwaltssozietäten seitens der
www.freie-apothekerschaft.de :
Hat der Lösungsweg über die MEDIATION (gesundheitsfördernde Deeskalation statt fremdbezahlt-stresswuchernde Konfrontation) eine weihnachtswünschenswerte Chance, interdisziplinär gestaltet statt advokatenparteilich honorargenerierend durch alle bisher systemimmanenten Instanzen ?
http://www.fgvw.de/1630-0-Mediationsgesetz+verabschiedet.html
Ob das Christkind wohl zwischen den Zeilen lesen kann im Sinne von "Gesprächsvorfühl-Anfragen" ?
Frohe und besinnliche Weihnachten wünscht
www.apointernetclub.blogspot.com
Winfried Meyer sagt:
24.12.2011 10:35Können strukturelle ÄHNLICHKEITEN (?) eines Sozialgerichtsurteils (Darmstadt) als Präzedenzfall herangezogen werden dafür, ob ein 12-jähriges kongludentes Handeln zweier Vertragsparteien (KKen + DAV) heutige BUCHSTABENGETREUE einseitige Neudefinitionen bricht ??? ... oder bleibt tatsächlich nur die komplette VertragsKÜNDIGUNG ?
>>> www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2011/12/14/anforderungsschein-entscheidend-nicht-verordnung.html
"[...] Die Entscheidung diene zudem den gesundheitlichen Interessen der Patienten, da nur so die in einer Praxis erforderliche schnelle Abgabe von Rezepturen möglich sei."
(Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 7. November 2011, Az. S 18 KR 274/10 - nicht rechtskräftig)
Apotheker B sagt:
23.12.2011 18:33Sehr geehrter Herr Küsgens,
wir befinden uns grade wegen Formfehlern im Retaxstreit mit der DAK. Der Streitwert bewegt sich im mittleren fünfstelligen Bereich, und ich werde mich da nur auf unseren eigenen Anwalt verlassen.
Wenn wir gewinnen, (und die Chancen stehen nicht schlecht) werde ich einen Teufel tun das Urteil weiter zu geben.
Wir werden mehr und mehr zu Einzelkämpfern erzogen oder schließen uns in anderen Vereinigungen zusammen wo wirklich etwas passiert.
Ich habe da heute Post von der Freien Apothekerschaft bekommen. Dort wird gerade ein juristisches Gutachten zur Prüfung von Retaxationen und Zahlungsrückbehalte in Auftrag gegeben.
Hören wir etwas dergleichen von "unseren" oberen Kuschelkurs-Verbänden.
Schöne Reiertage
Dr. Peter Post sagt:
23.12.2011 10:57Die Idee ist nicht neu. Ich hatte sie 10 Tage nach der kammergerichtlichen Entscheidung, die zuviel einbehaltenen Rabatte seien auszukehren, als immer noch keine Kohle kam, und deshalb einen Anwalt beauftragt. Das Problem scheint die Rechnungslegung an die Kassen zu sein, aus der wohl nicht eindeutig genug hervorgeht, welcher Rabatt wofür gewährt wurde. Leider konnte mein Rechenzentrum weder mir noch meinem Anwalt eine aussagekräftige Abrechnung vorlegen. Und wem haben wir die trüben Rechnungslegungsbestimmungen zu verdanken?
Praktiker sagt:
22.12.2011 22:36@Kollege Küsgens
Das Problem mit den nicht wahrnehmbaren Apo-Verbänden löst sich nächstes Jahr darwinistisch:
Es gibt nicht stärkeres als den Markt!
Und der Markt wird es richten!
Und die Kollegen werden austreten!
Braucht man zahnlose Tiger?
Winfried Meyer sagt:
22.12.2011 21:40zu Bernd Küsgens 22.12.2011 18:27
"Nebenbei, haben Sie denn schon einmal geklagt?"
Herr Küsgens, WARUM sagen Sie als AK-NR-"Aktivist" nicht deutlicher, daß weder der DAV noch die LAVen "in toto", schon garnicht die Kammern, zivil- und wettberwerbsrechtlich klageberechtigt sind, sondern lediglich unjustiziable "Berater" ihrer Mitglieder sein dürfen mit noch nichteinmal öffentlicher Empfehlungsfunktion like Coaching im Einzelfalle ?
Die überwiegende Mehrzahl der LAV-Anhänger will das einfach nicht wahrhaben, obwohl doch der EuGH-Streit Neumann-Seiwert vs. DocMorris diese "Problematik" offen an den Tag legte.
Haben Sie Herr Küsgens und Ihre FunktionärskollegenInnen die berechtigtigte Befürchtung, mehr...
miwin sagt:
22.12.2011 20:15WO ist der Beleg dafür, dass die Apotheker nicht klagen wollen ?
GANZ SICHER würden die Apotheker aber gegen die Willkür der Kassen und auch gegen einige Gesetzesvorgaben gemeinsam vorgehen wollen. Und es macht Sinn, dafür ein gemeinsames rechtliches Vorgehen in die Wege zu leiten. Auf diese Weise könnte man geballte Kompetenz mit den Mitteln vieler zur Not einkaufen und eine verbindliche Regelung für alle schaffen.
Und es müßte eben nicht jeder Apotheker seinen unspezialisierten Hausanwalt beschäftigen und Gefahr laufen zu unterliegen.
Leider geschieht aber von der Verbandsseite gar nichts, jedenfalls nicht, was ich sehen könnte. Da müssen erst andere als die von uns bezahlte Standesvertretung auf die Idee kommen, sehr traurig.
Vielleicht wäre bei uns mehr...
Bernd Küsgens sagt:
22.12.2011 18:27zu Praktiker und Bernhard:
Die Apothekerverbände bestehen aus Mitgliedern, die scheinbar bisher SELBER nicht klagen wollten.
Nebenbei, haben Sie denn schon einmal geklagt?
Immer schön um Hilfe schreien, und selber kein Risiko auf sich nehmen.
Das muß doch einmal gesagt werden, auch wenn jetzt bald der "Weihnachtsfriede" ausbricht.
user sagt:
22.12.2011 17:45@Praktiker
natürlich die Verbände, die mit den sinkenden Einnahmen!! ;)
Praktiker sagt:
22.12.2011 15:57Eine ureigene Gelegenheit für die Apothekerverbände wäre diese APO-Audit Klage, um zu zeigen, dass Landesapothekerverbände im kommenden AMNOG-Jahr noch eine wahrnehmbare Bedeutung haben.
So sind die Beiträge zu diesen Retroorganisationen nur noch eine Kostenstelle in der tiefroten Bilanz von vielen Apotheken im nächsten AMNOG-Jahr !
Wer widerspricht?