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Wirtschaft
Retaxierung von BtM-Rezepten
„Krankenkassen für BtM-rechtliche Prüfung nicht zuständig“
Düsseldorf - Nach Auffassung der Bezirksregierung Düsseldorf fehlt es den Krankenkassen an der Zuständigkeit für die betäubungsmittelrechtliche Prüfung von Betäubungsmittelrezepten. Mit dieser klaren Aussage unterstützt die Behörde auch die Auffassung der Apothekerkammer Nordrhein, wonach eine Krankenkasse wie die Novitas BKK nicht berechtigt ist, formale betäubungsmittelrechtliche Prüfungen von BtM-Rezepten durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für Retaxierungen zu verwenden.
Wie wir berichteten, retaxierte die Novitas BKK zahlreiche BtM-Rezepte, nachdem das für die Krankenkasse arbeitende Prüfunternehmen (Protax plus) formale betäubungsmittelrechtliche Mängel auf dem Verordnungsblatt festgestellt haben will.
Die Bezirksregierung machte nun auf Anfrage der Apothekerkammer Nordrhein deutlich, dass die originäre Zuständigkeit für die Prüfung und Überwachung des BtM-Verkehrs bei den Unteren Gesundheitsbehörden, in Nordrhein-Westfalen bei den Amtsapothekerinnen und -apothekern liegt. Zunächst jedoch, so die Behörde, sei die Prüfung von BtM-Rezepten Aufgabe der abgebenden Apotheke.
Wenn nun eine Krankenkasse die Begleichung der Kosten für eine BtM-Verordnung verweigere mit der Begründung, es lägen formale betäubungsmittelrechtliche Mängel vor, könne dies keinen Erfolg haben, stellt die Bezirksregierung Düsseldorf fest. Selbst wenn Krankenkassen wie in vielen Fällen Körperschaften des öffentlichen Rechts seien, „fehlt es ihnen an der Zuständigkeit für die betäubungsmittelrechtliche Prüfung von Betäubungsmittelrezepten“, so die Behörde. Zuständig dafür seien die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und die Bundesländer; in Nordrhein-Westfalen ist beispielsweise die kommunale Ebene für den Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes zuständig. Das bedeutet, dass hier die Amtsapothekerinnen und -apotheker für die Überprüfung der betäubungsmittelrechtlichen Richtigkeit von BtM-Rezepten zuständig sind.
Die klare Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf: Im Rahmen der Rezeptabrechnung könne man keinen Grund erkennen, der die abrechnenden Krankenkassen dazu befugt, Abrechnungen aus formal betäubungsmittelrechtlichen Gründen zu verweigern und damit eine Teil- und/oder Vollretaxation zu begründen.
Peter Ditzel / 01.12.2011, 11:28 Uhr
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Winfried Meyer sagt:
04.12.2011 22:54WANN endlich (änderungs)kündigt der DAV den Liefervertrag mit DEN Krankenkassen, die outgesourcten Inkassounternehmen (z.B. Protax) die Vollmacht gegeben haben zur sofortigen Verrechnung der Retaxationen ?
www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=45534&key=standard_teaser_43311840&mediakey=fs%2Fdefacto%2F20111204_defacto_apotheker_schmerzmittel&type=v
... Denn der HR-defacto-Beitrag ist zwar ein nachahmenswertes Beispiel von Öffentlichkeitsarbeit, seitens einzelner Basisapotheker initiiert, jedoch nicht zielführend im Sinne von zukünftiger Vertragssystematik ...
Apatsche sagt:
02.12.2011 14:18Ich gründe jetzt einmal einfach eine GKV-Rating-Agentur, kommunizierend über die Nachrichtenagentur DAZonline:
Upsoccer&Ligner Ratings G.o.j.H. (Gesellschaft ohne jegliche Haftung) verkündet:
Die BKK Novitas wird hiermit auf Ramsch-Niveau abgestuft, da sie (über ein zwischengeschaltetes Westentaschen-Inkasso-Unternehmen) sich vielfach, regelmäßig, systematisch und mit verlogenen Pseudo-Argumenten um die Bezahlung korrekt erbrachter Leistungen herummogelt. Besonders auffällig sind die angeblichen "Begründungen" für die Retaxationen: haarsträubende Rechtsauffassungen, korinthen-defäzierende Formalienreiterei und eine Vertragsauslegung nach Pippi-Langstrumpf-Art: Ich mach mir meine Paragraphenwelt, wie sie mir gefällt mehr...
Elisabeth Jedamzik sagt:
02.12.2011 09:26Das hat schon etwas Bizarres:
Apotheker gehen täglich mit Arzneimitteln und Gefahrstoffen um, haben haufenweise BTM's in ihren Tresoren. Pflegen also realen körperlichen Kontakt mit diesen Dingen. Trotzdem sind sie nicht anscheinend vertrauenswürdig genug, Formfehler zu heilen, Buchstaben zu ergänzen? Für wie blöd muss man uns halten? Empfehle neues Retaxzentrum Blödtax : Wir taxen alles platt -- eine PZN geht immer !!
dietmar frensemeyer sagt:
02.12.2011 07:49HAHA und schon erwidert der Pressesprecher der NoVita KKasse: das geht die Behörde nichts an. Mir kommt das vor wie in Süditalien... und die Politiker blicken stumm auf diesem Chaos herum ...
Winfried Meyer sagt:
01.12.2011 22:50Wenn in den sog. Selbstverwaltungen das FREIE Vertragsrecht untereinander gilt im Rahmen des SGB , indirekt bejaht u.a. von Bärbel Bas und Daniel Bahr, darüberhinaus z.B. Herr Bernd Küsgens (AK-NR) 13:08 h in seinem hiesigen DAZ.online-Kommentar Einzelreaktionen eines jeden retaxbetroffenen Apotheker-e.K.s empfiehlt in zivilrechtlicher Vorgehensweise auf eigene Kosten OHNE Hilfe seitens jedweder Berufsvertretung in Sachen Einspruch gegen sofortige Verrechnung, dann muß das Ausbleiben einer fristlosen (Änderungs)Kündigung des Liefervertrages seitens des DAV (LAVen) als Einverständnis für die Vorgehensweise der NOvitas-BKK gewertet werden. "Mafiöse"(?) Strukturen sind nichts Neues im gewählt-legitimierten Apothekenland
mehr...
Prof. Dr. F. Weber sagt:
01.12.2011 22:10Ein widerliches Spielchen in der X. Variante: Die Blinden ordnen mal wieder die Farbenlehre. Und die Kassen bedienen sich solcher Erfüllungsgehilfen - Pfui! Moral und Ethik spielen dabei überhaupt keine Rolle, es geht darum Angst zu verbreiten. Ängstliche sind eine willfährige Masse... Der Vorschlag von Herrn Küsgens 13:08 ist gut. Ein anderer an diese Unternehmen und deren Auftraggeber: Man könnte es ja mal mit ehrlicher Arbeit versuchen, Geld zu verdienen. Aber da kann man nicht so schnell Summen anhäufen wie mit Silberlingen.
Gut passt in diesem Zusammenhang ein Satz von Max Liebermann: "Ick kann jar nich so viel fressen, wie ick kotzen möchte".
Man sollte im Übrigen auch die Patienten informieren, in welcher Gefahr sie sich bei manchen Kassen befinden...
muetz sagt:
01.12.2011 17:08@Verbraucher und Beitragszahler:
Danke für die Einsicht, Weiteres siehe Friedemann Ahlmeyer! Die meisten Apotheker dürften in der GKV sein einige sicher auch in der PKV. Für ihre Mitarbeiter zahlen sie sicher anteilig an die GKV!
Friedemann Ahlmeyer sagt:
01.12.2011 16:36Da wurde wohl etwas falsch verstanden!
Bei den BTM Retaxierungen vorwiegend von BKKs durch ein Inkassounternehmen handelt es sich nicht um Falschabgaben oder Fehlberechnungen durch die Apotheke. Vielmehr verweigert das von den BKKs beauftragte Inkassounternehmen Protax aufgrund angeblicher formaler Mängel die vollständige Bezahlung der Mittel. Laut Betäubungsmittelverordnung muss der Arzt u.a. die Dosierung auf dem Rezept angeben. Viele Ärzte schreiben bei BTM-Pflastern z.B. "alle 3 Tage wechseln". Protax im Auftrag der BKKs sieht dies als Fehler, der Arzt hätte schreiben müssen: "alle 3 Tage 1 Pflaster wechseln".
Weil die Apotheke hier Ihrer Prüfpflicht nicht nachgekommen sein, verweigern die BKKs die Bezahlung. Die Apotheken empfinden ein solches Verhalten mehr...
Ein Verbraucher und Beitragszahler sagt:
01.12.2011 16:00@muetz:Wenn das so stimmt dann war meine Kritik nicht richtig. Eine Auflistung der konkreten Fehler konnte ich bisher nicht finden.
Beitragszahler: Auf jeden Fall sind Apotheker Beitragszahler - aber wohl eher bei der PKV.
muetz sagt:
01.12.2011 15:43@Verbraucher und Beitragszahler: Es geht hier nicht um zu hohe Abrechnungen, sondern z.B. darum, ob auf dem 25.BTM-Rezept für denselben Patienten wieder eine Gebrauchsanweisung draufsteht oder nicht! Diesen Fehler macht übrigens meistens eine Arzthelferin!! Falls nicht, weigert sich die Kasse, den Betrag für eine erbrachte Leistung zu bezahlen.Zu hohe Abrechnungen dürfen und müssen selbstverständlich beanstandet werden. Im übrigen sind Apotheker auch Beitragszahler und dürften wohl kein Interesse daran haben, dass die Beiträge nach oben gehen, oder?