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Thomas Preis, Vorsitzender des AV Nordrhein: „Es kann nicht sein, dass Apotheker um ihre berechtigten Zahlungen ihrer Leistungen gebracht werden."

Thomas Preis, Vorsitzender des AV Nordrhein: „Es kann nicht sein, dass Apotheker um ihre berechtigten Zahlungen ihrer Leistungen gebracht werden."

Apothekerverband Nordrhein gegen Novitas BKK

Novitas BKK will 50 Euro pro Rezept für Herausgabe

Düsseldorf - Trotz bereits vorgenommener Vollretaxierung behält der externe Dienstleister (Protaxplus GmbH) der Betriebskrankenkassen Novitas BKK, BKK vor Ort und BKK Hoesch die (angeblich) fehlerhaften Rezepte zurück. Die Rezepte sollen nur gegen Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro pro Rezept herausgegeben werden.

Gegen dieses nicht vertragskonforme  Verhalten von Betriebskrankenkassen will der Apothekerverband Nordrheinkonsequent vorgehen.

Im Auftrag seiner Mitglieder fordert der Apothekerverband Nordrhein e.V aktuell die laut Vertrag herauszugebenden Originalrezepte unter Fristsetzung zurück. Zudem bereitet der Verband derzeit in rund 1000 Einzelfällen Einsprüche vor.

Wie zu erfahren war, haben betroffene Apotheker, die bereits die Herausgabe des Originalrezeptes verlangt haben, eine böse Überraschung erlebt. Denn die Herausgabe wurde von der Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro pro Rezept abhängig gemacht. Für eine solche Forderung gebe es jedoch keine rechtliche Grundlage, so der Apothekerverband:. „Es liegt auf der Hand, dass auch hinter diesem Verhalten nur finanzielle Interessen stehen. Ob dieses nicht vertragskonforme Verhalten fortgesetzt wird, bleibt abzuwarten“, betont Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein e.V.

„Es kann nicht sein, dass Apotheker um ihre berechtigten Zahlungen ihrer Leistungen gebracht werden und gleichzeitig noch nicht einmal die vertraglich geregelte Vorlage des Originalrezeptes erfolgt. Wir werden jedenfalls gegen dieses System maßlos übertriebener bürokratischer Kontrollwut weiter konsequent vorgehen“, stellt Preis klar.

Peter Ditzel / 24.11.2011, 15:56 Uhr

Kommentare:

Haaralt Stollenmeier sagt:
29.11.2011 14:25

Hier wird nichts rasugerückt. Die Verträge gelten nur dann für die Protaxonisten, wenn sie zu ihrem Vorteil auslegbar sind.

Elisabeth Jedamzik sagt:
25.11.2011 12:17

Klarer Kurs:
diese Gesetzes-Geisterfahrer rasen weiter und testen die Reaktion ihrer (bedauernwerten) "Gegner":
Nach Punkt und Komma,nach "täglich" und "schriftlich" und "kleben", jetzt trotzen, frech fordern, die falsche Richtung beibehalten und sich vom Gestzgeber und den Behörden dabei ungeniert zusehen lassen.
Recht und Anstand sehen anders aus.

Dr. Peter Post sagt:
25.11.2011 10:54

Klarer Fall: Eine Vollretaxation ohne Rezeptrückgabe ist unzulässig. Erfolgt sie trotzdem, verliert die Kasse im Monat der Kürzung den Rabatt, weil sie ihre Rechnung nicht beglichen hat.

Sven Larisch sagt:
24.11.2011 19:55

Ich hätte auch gerne von den Krankenkassen für das Abrechnen der Patientenzuzahlung eine Aufwandsentschädigung, denn auf dem freien Markt ist ja auch Inkasso und als solches sehe ich das Abkassieren der Patienten auch nicht kostenlos.
Weiterhin würde ich zu gerne Kostenpauschalen auf dem üblichen Stand von Notaren/Rechtsanwälten etc. erheben, wenn die Überregulierung der Krankenkassen dazu führt, das für fast jedes Hilfsmittel erstmal nachgefragt werden muss, ob denn jene BKK oder diese BKK einen Kostenvoranschlag verlangt oder nicht.
Ich empfinde das verhalten als frech und dreist, was die Protaxplus und die beauftragenden BKKs an den Tag legen.

Drinhaus sagt:
24.11.2011 19:43

Für die verlangte "Aufwandsentschädigung" gibt es keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage. Wenn Verträge nicht mehr eingehalten werden müssen, könnten die retaxierten Kolleg(inn)en ebenfalls bei den genannten Kassen eine Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung ungerechtfertigter Retaxationen und das Heraussuchen vertragswidrig verlangter Abgabenachweise (Einkaufsrechnungen, Arztbestätigungen,etc) verlangen, was bei Krankenhäusern ohnehin üblich ist.

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