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Die Hersteller neuer Arzneimittel würden sich über ein vorzeitiges Ende des erhöhten Zwangsrabattes freuen. (Foto: Bilderbox)

Die Hersteller neuer Arzneimittel würden sich über ein vorzeitiges Ende des erhöhten Zwangsrabattes freuen. (Foto: Bilderbox)

Verbände können Stellung nehmen

BMG überprüft 16-prozentigen Herstellerabschlag

Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium hat die Verbände der Arzneimittelhersteller – aber unter anderem auch die ABDA, den GKV-Spitzenverband, den PKV-Verband und das Bundesversicherungsamt – aufgefordert, zu einer eventuellen vorzeitigen Senkung der erhöhten Herstellerabschläge Stellung zu nehmen.

Bekanntlich wurde zum 1. August 2010 mit dem GKV-Änderungsgesetz der gesetzliche Herstellerzwangsabschlag für festbetragsfreie, verschreibungspflichtige Arzneimittel befristet bis 2013 von 6 auf 16 Prozent erhöht. Dies hatte der Gesetzgeber maßgeblich damit begründet, dass diese Arzneimittelgruppe einen überwiegenden Teil der Mehrausgaben der GKV für Arzneimittel verursachen. 

Wie es das Gesetz vorsieht (§ 130a Abs. 4 Satz 1 SGB V), überprüft das Ministerium nun nach Maßgabe der Transparenzrichtlinie 89/105/EWG die erhöhten Abschläge. Regelmäßig hat es festzustellen, ob die Abschläge noch erforderlich sind oder ggf. aufzuheben oder zu verringern sind. Dabei hat das Ministerium bei der Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch die Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu berücksichtigen. 

Nun gibt das Gesundheitsministerium insgesamt 14 Verbänden bis zum 9. Dezember 2011 Gelegenheit zur Stellungnahme, ob und inwieweit eine Absenkung der Herstellerabschläge nach den genannten Maßstäben bereits vor Ablauf des vorgesehenen Geltungszeitraums bis 2013 angezeigt sein könnte.

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands Forschender Pharmaunternehmen (vfa), Birgit Fischer, hatte sich in diesem Jahr bereits mehrfach für eine frühzeitige Beendigung des 16-prozentigen Abschlags ausgesprochen.

 

 

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Kirsten Sucker-Sket / 22.11.2011, 09:55 Uhr

Kommentare:

Elisabeth Jedamzik sagt:
22.11.2011 15:09

Wir hatten doch seinerzeit im Gesetz die Vereinbarung mit den Abschlagsänderungen bei sinkender/steigender Packungszahl.
Auf Drängen der Kassen. Die Umsetzung erfolgte nicht nur nie, sondern wir verzichteten Pfingsten 2005 auf 300 oder 500 Mio. Honorarnachzahlung, weil uns der Wind der Mainstream- Medien, und der aus Ullas Haus heftig und kalt um die Ohren pfiff und wir zum Verzicht genötigt wurden.
Benefit : wir sollten Kassenrabattmäßig Ruhe bis 2008 haben- im Gegenzug.
2007 wurde der KR bereits wieder erhöht.
So überaus "korrekt" wurden die Vereinbarungen eingehalten. Wer so mit sich umspringen lässt, der lehrt seinen Gegner , dass er keine Rüchsicht zu nehmen braucht, weil Gegenwehr nicht zu erwarten ist.
Und der Respekt geht vor solchen Lappen
gleich mehr...

Apotheker 66 sagt:
22.11.2011 14:25

Genau, das ist der Unterschied zw. vfa und ABDA.

Apotheker55 sagt:
22.11.2011 12:08

und der Apothekenabschlag?

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