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BtM-Rezepte machen Apotehekern derzeit zu schaffen. (Foto: Sket)

BtM-Rezepte machen Apotehekern derzeit zu schaffen. (Foto: Sket)

Bundesopiumstelle

Anleitung zum Ausfüllen von BtM-Rezepten

Berlin - Die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelte Bundesopiumstelle hat angesichts der aktuellen Retaxierungswelle im Zusammenhang mit Betäubungsmittelrezepten Informationen für Ärzte und Apotheker zusammengestellt.

„Viele Fehler beim Ausfüllen der Betäubungsmittelrezepte können vermieden werden, wenn sich Ärzte und Apotheker schon im Vorfeld umfassend informieren“, sagt Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Leiter der Bundesopiumstelle.

Die Bundesopiumstelle hat deshalb alle wichtigen Informationen auf ihrer Internetseite zusammengestellt, darunter auch eine praktische Anleitung zum Ausfüllen der Betäubungsmittelrezepte.

Cremer-Schaeffer betonte allerdings, dass sich betroffene Ärzte und Apotheker, die eine konkrete rechtliche Bewertung ihrer Einzelfälle benötigen, direkt an ihre jeweilige Landesgesundheitsbehörde wenden müssen. Die Bundesopiumstelle könne hierzu keine Auskünfte geben.

 

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Kirsten Sucker-Sket / 21.11.2011, 16:49 Uhr

Kommentare:

Ich sagt:
23.11.2011 09:18

Liebe Kollegen, natürlich haben wir allen Grund, uns über den Retaxwahnsinn der Kassen aufzuregen und sicher sind wir auch nicht die richtigen Ansprechpartner, wenn es bei BTM Rezepten um die korrekte Ausfüllung geht, sondern die Ärzte. Aber mal ehrlich, keine Kasse hat ein Interesse daran, sich mit den Ärzten anzulegen und ihnen das korrekte Rezeptausfüllen beizubringen und wenn die dann womöglich irgenwann Rezepte korrekt ausfüllen könnten, wo sollen die Krankenkassen denn dann weiter retaxieren um noch mehr Geld in die Kasse zu bekommen ?

pillenmehrwert sagt:
22.11.2011 08:56

@ Dietmar Frensemeyer
die BtmVV ist im Großen und Ganzen völlig ok! Nicht die Verrordnung sondern deren perfider, und zweckentfremdender Missbrauch sind das Problem. Das liegt aber an "unseren" Verträgen und deren tendenziöser Auslegung durch die Sozialgerichte.
Was schleunigst geändert werden muss, sind die Lieferverträge und der Rahmenvertrag! Formfehler müssen heilbar, die Kosten unbegründeter Retaxationen den Verursachen belastet werden- und aus ist der Spuk! Warum wird damit nicht endlich beghonnen?

dietmar frensemeyer sagt:
22.11.2011 08:28

zwei Monate nach PROTAX hat sich in den Arztpraxen NULL,NULL geändert. Wir lassen JEDES BTM Rezept neu ausstellen, geben farbig markierte INFOblätter ab, reden persönlich mit den MTA's. NADA.
Rezept wird gedruckt wie es seit eh und jeh im PC steht. Solange der Arzt nicht finanziell haftet, ändert sich _Null.
Was ist das für ein absurdes Rechtssystem, wo der Apotheker finanziell für den Schaden haftet, den der Arzt anrichtet ?!?!!?! Der Gesetzgeber muss sofort diese BTMVV entsprechend ändern. Und unsere Verträge müssen die Haftung für diesen Schwachsinn ausschliessen .

Apotheker B sagt:
21.11.2011 22:23

Das totale Rezept.

Am liebsten wäre es den kranken Kassen, dass sowohl Apotheker und Ärzte erst mal alle wieder in die Schule gehen müssen, um zu lernen wie man Formulare(Muster 16 u.ä.)ausfüllt, um in der Zwischenzeit die totale Retaxation vollziehen zu können.

Herr Vorragend ist aber schon auf dem Weg zu den Softwarehäusern, um denen zu stecken wie man Druckvorlagen schafft, die alle gesetzlichen Vorgaben beim Druck eines Rezeptes erfüllen.
So sich dann langsam aber sicher das Formular mehr und mehr im Sinne der kranken Kassen(mit leeren Phrasen) auf bläht.
Mann denke nur an den obligaten Satz am Ende jeder Pharmawerbung,"zu Risiken...".-kommt alles!
Dann die doppelte Ausführung, als Antrag zur Genehmigung und zum guten Schluss noch die allgemeinen mehr...

Feige Socke sagt:
21.11.2011 18:40

Behördenfritzen haben kein Rückrat. FAQs auf der Homepage auf die Schnelle "optimiert" ;-)

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