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BIG direkt gesund retaxiert 35.000 Euro. (Foto: Bilderbox)

BIG direkt gesund retaxiert 35.000 Euro. (Foto: Bilderbox)

Retaxation

BIG direkt retaxiert 35.000 Euro

Berlin - Die BIG direkt gesund Krankenkasse retaxiert einem Apotheker aus Baden-Württemberg 35.000 Euro, weil auf fünf Rezepten für das Krebsarzneimittel Revlimid handschriftlich ein Kreuz aufgetragen und nicht gegengezeichnet wurde. Die Kasse sieht darin die Sorgfaltspflicht des Apothekers verletzt. Am 20. Oktober hat die BIG direkt gesund die Retaxation zugestellt. Bis jetzt hat der Apotheker nach Angaben der Kasse aber noch keinen Widerspruch eingelegt.

Die von der Krankenkasse BIG direkt gesund beauftragte Firma Protaxplus hatte dieses und weitere vier Rezepte mit dem Krebsmedikament geprüft und die Zahlung verweigert. In einem Brief an den Apotheker heißt es, dass  „gegen gesetzliche und/oder vertragliche Bestimmungen verstoßen wurde." Für Natalie Kohzer, Beratungsapothekerin von der Krankenkasse BIG aus Dortmund, ist die Retaxation völlig berechtigt: „Weil es im Zusammenhang mit Contergan Missbildungsfälle gab, gibt es im Umgang mit dem Krebsmittel ganz enge Vorschriften", so die Apothekerin gegenüber der DAZ.

Das Rezept sei zwar komplett und korrekt mit Patientennamen und Medikament bedruckt. „Das Kreuz, das die ausführliche Information des Patienten bestätigt, ist aber handschriftlich mit einem Kuli gesetzt worden", so Kohzer.  Der Arzt hätte neben dem Kreuz gegenzeichnen müssen oder der Apotheker hätte einen Vermerk machen müssen, dass er mit dem Arzt Rücksprache gehalten hat und dieser das Kreuz gesetzt hat.

Wenn ein Rezept so offensichtlich geändert worden sei, sei der Apotheker zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Die Reaktion des Apothekerverband Baden-Württemberg will die Beratungsapothekerin nicht gelten lassen. Der hatte argumentiert, dass es keine rechtliche Grundlage gebe, nach der ein Rezept, auch kein Sonderformat, vollständig maschinell bedruckt werden müsse. Außerdem: Nur wenn ein Rezept nachträglich geändert werde, müsse ein Arzt das mit seiner Unterschrift gegenzeichnen. Aus Sicht des Verbandes gab es beim Revlimid-Rezept aber keine nachträgliche Änderung.

Aus der Welt schaffen kann der Apotheker laut Kohzer die Retaxation, wenn er glaubhaft nachweisen kann, dass er sich beim  ausstellenden Arzt rückversichert hat. Dafür reicht laut Kohzer aber eine einfache Erklärung des Arzte nicht aus. Der Apotheker müsse schon an Hand seiner Telefonabrechnung per Einzelgesprächsnachweis dokumentieren können, dass er mit dem Arzt telefoniert hat, so die Beratungsapothekerin von BIG direkt gesund.

Lothar Klein / 31.10.2011, 13:36 Uhr

Kommentare:

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Sandra Kukofka sagt:
19.11.2011 11:57

Herr Schuster hat ja die Seminare Retaxation vermeiden beim Apothekerverband Nordrhein bis März 2011 abgehalten. Dort erzählte er, dass nach diesen Veranstaltungen Informationen durch Apotheken bei den Krankenkassen landen würden. Wer ist nun der Spitzel. Wurden von ihm im März Informationen bewußt zurückgehalten.

Sven Larisch sagt:
14.11.2011 17:14

Bei solche einer Willkür durch eine Gmbh (Protaxplus), die ja schon im Namen trägt das sie beschränkt ist in Ihrer Haftung frage ich mich ernsthaft wie man mit diesen Stellen und den Krankenkassen weiterarbeiten soll. Natürlich verteidigt die Beratungsapothekerin den Standpunkt, alles andere würde sie ja als Angestellte disqualifizieren. Aber wenn weder einer Bestätigung des Arztes (schriftlich) noch dem Recht lt. Verschreibungsverordnung getraut wird, wo kommen wir dahin? Ich hoffe alle Mitarbeiter der Protax kommen nicht in meine Apotheke und niemals mit einem BTM Rezept der BKK- dann müssten sie warten bis ich eine schriftliche! Genhemigung der Abgabe erhalten habe. Natürlich nicht per Fax sondern nur im Original per Post. Ach so und natürlich die selbe Genehmigung der entsprechenden BKK.

Elisabeth Dötz sagt:
02.11.2011 17:54

Lieber betroffener Kollege,
leite deine Retax-Unterlagen doch bitte an das Bayerische Fernsehen weiter. Die Sendung "Wahnsinn" lebt von solchen Einsendungen; ich denke, dass wir Apotheker inzwischen mehr "Wahnsinnsfälle" mit den Krankenkassen beitragen können als vormals Kunden mit der Telekom!

spiller sagt:
01.11.2011 21:30

...ist doch unglaublich, oder? Vor allem diese Apothekerin!!
Beste Grüße

R.Längert sagt:
01.11.2011 13:14

Demnächst müssen wir uns bestimmt noch notariell beglaubigte Kopien der Arztunterschriften zulegen, um nachweisen zu können, das der verordnende Arzt das Rezept auch eigenhändig unterschrieben hat!Es gibt
sicherlich noch andere "Cleverle", die auf ähnlich kreative Ideen für den ultimativen 100%-Rabatt kommen.
Wer kriegt eigentlich bei Vollretax den
Herstellerrabatt? Zahlt die Krankenkasse den dann zurück???

Elisabeth Jedamzik sagt:
01.11.2011 08:59

Einzelverbindungsnachweis ???????????
Ich frage mich ernsthaft, wie leidensfähig die deutsche Apothekerschaft und ihre REPRÄSENTANTEN sind. Als Aussenstehender in Politik oder Medien oder als Bürger auf der Straße hätte ich vor diesen kollektiven Schwanzeinziehern jeglichen Respekt verloren.Da ist ja jeder Sozialhilfeempfänger beim Einklagen
seiner neuen Waschmaschine erfolgreicher.
Dieser Frau Kotzer gehört ein zumindest kämmerlicher Rüffel an die Backe !
Nach den Medienberichten waren diese Rezepte alle für einen einzigen Patienten bestimmt. Was soll also dieses ständige, erneute Getue um die Kreuze und die Arzneimittelsicherheit"?
Wie dehnbar ist unser Recht durch einzelne Abuser, bevor es reisst?
Möge der Protax-Tollwut ein Riegel mehr...

Wer ist der nächste Schuster? sagt:
31.10.2011 21:47

Frage mich nur, wer der nächste Schuster ist? Checken die Verbände die Arbeistsverträge mit ihren Mitarbeitern?

Stavenhagen-Neumann sagt:
31.10.2011 21:41

da kann man doch dran fühlen. Es geht nur um Rechnungskürzung, um sonst nichts! Norman (Brutus) Schuster hat wieder zugeschlagen, Geschäftsführer der Firma Protaxplus und früherer Leiter des Geschäfsbereichs Vertragwesen beim Apothekerverband Nordrhein. In einer Behörde liefe das unter Amtsmissbrauch.

Ruebewittchen sagt:
31.10.2011 20:14

Da erscheint es ja fast lukrativer gegen den Kontrahierungszwang zu verstoßen und Patienten mit solchen Rezepten wegzuschicken!?

Dr. Peter Post sagt:
31.10.2011 19:52

Wieso leitet die zuständige Kammer nicht sofort ein Vefahren zum Approbationsentzug für die "Beratungsapothekerin" Natalie Kohzer ein? Wenn ein maschinengedrucktes Kreuz weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben ist, ist ihr Verhalten grob berufsunwürdig.

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