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Wirtschaft

Achtung: Bei Festbeträgen muss angepasst werden. (Foto: ABDA)
Anpassungsbedarf bei Festbeträgen
GKV: 1000 Arzneimitteln droht Zuzahlung
Berlin - Bei unveränderten Herstellerpreisen drohen 1000 Arzneimittel, ab 1. Januar 2012 aus den geltenden Festbetragsgruppen herauszufallen und damit für die Patienten zuzahlungspflichtig zu werden. In den Apotheken könnte damit nach der Umstellung auf neue Packungsgrößen 2010/2011 zum kommenden Jahreswechsel neuer Ärger entstehen.
In einem Schreiben an die ABDA, alle anderen Herstellerverbände und das BMG hat jetzt der GKV-Spitzenverband auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Hintergrund der Aktion ist die Umstellung der Großhandelsmarge von 0,85 Prozent auf die neue Regelung ab Januar 2012: Gemäß § 35 Abs. 9 SGB V muss der GKV-Spitzenverband alle Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf die Arzneimittelpreisverordnung in der ab dem 1. Januar 2012 geltenden Fassung umrechnen.
Im laufenden Jahr muss bei der Berechnung der Festbeträge der Großhandelsabschlag von 0,85 Prozent des ApU nicht berücksichtigt werden. Ab 2012 muss der neue Großhandelsabschlag jedoch einbezogen werden: „Sofern dies bei einer auf die Festbeträge ausgerichteten Preiskalkulation nicht beachtet wurde, kann dies zur Folge haben, dass aktuell zum Festbetrag verfügbare Arzneimittel ohne Preisänderung ab 2012 nicht mehr zum Festbetrag verfügbar sind“, heißt es im GKV-Schreiben.
Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes betrifft dies auf der Preisbasis 1. September 2011 1000 Arzneimittel von 76 Herstellern. „Der überwiegende Teil entfällt mit ca. 800 Arzneimitteln von fast 60 pharmazeutischen Unternehmern auf Arzneimittel der neuen zum 01.07.2011 festgesetzten Festbetragsgruppen“, schreibt der GKV-Spitzenverband.
Um neuen Ärger in den Apotheken zu vermeiden, haben die Hersteller noch bis spätestens 15. Dezember Zeit, ihre Preise anzupassen. Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass die betroffenen Unternehmen entsprechend reagieren werden, um Umsatzverluste zu vermeiden. In den meisten Fällen geht es bei der notwendigen Preiskorrektur nur um geringe Cent-Beträge.
Lothar Klein / 10.10.2011, 11:07 Uhr
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Monika Prinz sagt:
10.10.2011 18:42Hinweis: man kann auch die Festbeträge anpassen.....