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VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim: „Ausschreibungen wie jetzt von der Barmer GEK führen zwangsläufig zu einer Minderung der Versorgungsqualität."
(Foto: vza)

VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim: „Ausschreibungen wie jetzt von der Barmer GEK führen zwangsläufig zu einer Minderung der Versorgungsqualität." (Foto: vza)

Zytostatika herstellende Apothekerinnen und Apotheker

Preisdumping gefährdet Versorgungsqualität

Berlin - Zytostatika-Apotheker wehren sich gegen Ausschreibungen der Krankenkassen auf Kosten des Patientenwohls. Sie befürchten eine Minderung der Versorgungsqualität.

„Ausschreibungen wie jetzt von der Barmer GEK führen zwangsläufig zu einer Minderung der Versorgungsqualität, da der niedrigste Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zu einer entsprechenden Preiskalkulation führt. Preisdumping bedeutet Versorgungsverlust“, sagte VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim. Dies sei angesichts der Bedeutung einer qualitativ hochwertigen ambulanten onkologischen Versorgung und Betreuung durch Apotheken für die Versicherten nicht gerechtfertigt.

Die erste europaweite Ausschreibung der Barmer GEK vom 10. August für lediglich 19 Arztpraxen in nur drei Regionen Nordrhein‐Westfalens ist für den VZA Anlass, erneut Initiativen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit dem für den 1. Januar 2012 geplanten Versorgungsstrukturgesetz zu verlangen. Trotz zahlreicher politischer Zusagen sei dort bislang leider keine Reaktion auf die höchst problematische Entwicklung für Krebspatienten erfolgt, so der VZA.

Ausschreibungen drohen nach VZA-Ansicht nicht nur zu einem Preis- und Leistungsdumping zu verkommen, sondern enthielten auch weitere Gefahren. Dazu gehörten die Gefährdung der flächendeckenden Versorgung, die Oligopolisierung der Versorgungsstrukturen und die Zerstörung qualitätsorientierter und ortsnaher Versorgung. Zudem werde die notwendige Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker bei der Betreuung von Krebspatienten aufs Spiel gesetzt.

DAZ.online / 30.08.2011, 14:46 Uhr

Kommentare:

Dr. Gert Schorn sagt:
30.08.2011 19:56

Zytostatika-Herstellung ist eine Rezeptur unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen wegen der gefährlichen Inhaltsstoffen. Rezepturen etc. regelt das Apothekenrecht und ggf. weiteres einschlägiges Recht. Wer das Apothekenrecht und sonstiges einschlägiges Recht erfüllt, kann/darf doch herstellen und liefern; oder? Wann werden von Krankenkassen die Herstellung von Augentropfen oder speziellen Salben gesondert geregelt? Wann machen die Krankenkassen eigene Apotheken auf? Wann erhalten wir staatl. Apotheken (wie ehemals in der DDR? Wer ist der Gesetzgeber bzw. Herr über die Apotheken und das Gesundheitswesen? Die Krankenkassen oder der Gesetzgeber? Parlament und Bundesrat werden vom Volk bestimmten? Auch die Krankenkassen?
Gert Schorn

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