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Warum hat Betapharm den Apotheken nicht früher mitgeteilt, dass das Präparat Metoprolol succinat beta noch nicht lieferfähig ist? (Foto: DAZ-Archiv)
AOK-Rabattarzneimittel Metoprolol succinat beta
Warum teilte Betapharm Lieferdefekt erst jetzt mit?
Augsburg - Rund 30.000 Rezepte sollen mit dem noch nicht lieferfähigen AOK-Rabattarzneimittel Metoprolol succinat beta der Firma Betapharm von Apotheken bedruckt worden sein. Dies bedeutet, dass statt des verordneten aber noch nicht erhältlichen Präparats ein alternatives Präparat abgegeben wurde. Erst am 10. August teilte Betapharm die Lieferschwierigkeit mit - warum nicht früher?
Mit Schreiben vom 10. August (!) bestätigt Betapharm den „momentanen Lieferdefekt von Metoprolol Succinat“ in mehreren Darreichungsformen.
Wie es in dem Anschreiben an Apotheken heißt, seien die Artikel zum Start der AOK-Rabattverträge am 1. Juni 2011 neu in das Sortiment von Betapharm aufgenommen worden, nachdem Betapharm für Metoprolol den Zuschlag der AOK erhalten habe.
Weiter heißt es in dem Anschreiben wörtlich: „Da jedoch aufgrund von Nachprüfungsverfahren die Zuschläge der AOK für Metoprolol erst ungewöhnlich spät im Mai 2011 ergingen, war die Vorlaufzeit für die Produkteinführung und Bedienung der Rabattverträge extrem kurz. Vor den verbindlichen Zuschlägen durch die AOK war es uns aufgrund der fehlenden Planungssicherheit nicht möglich, die unter dem AOK-Rabattvertrag benötigten enormen Mengen zu produzieren. Seit Erteilung der Zuschläge arbeiten wir nun mit Hochdruck an der Neueinführung von Metoprolol Succinat beta, können aber zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen genaueren Liefertermin nennen.
Wir bedauern sehr, dass wir mit den o.g. Artikeln bisher noch nicht lieferfähig sind, und entschuldigen uns ausdrücklich für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Wir informieren Sie gerne, sobald die Artikel verfügbar sind.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, dass aufgrund der äußerst kurzen Vorlaufzeit für die Rabattverträge eine Friedenspflicht von zwei Monaten durch die AOK eingeräumt wurde. Aufgrund der besonderen Lage kann von Apotheken in dieser Startphase der Rabattverträge ein anderes Arzneimittel abgegeben werden, sowei das AOK-Rabattprodukt nicht verfügbar ist. Mögliche Lieferausfälle müssen lt. AOK in dieser Zeit nicht dokumentiert werden“. Soweit das Schreiben von Betapharm.
Es bleibt die Frage, warum Betapharm die Nicht-Lieferfähigkeit der Artikel den Apotheken nicht früher mitgeteilt hat. Wären die Präparate in der EDV als nicht lieferfähig gekennzeichnet gewesen, wären sie nicht auf die Rezepte gedruckt worden. Apothekenfreundliches Verhalten sieht anders aus.
Siehe hierzu auch:
AOK-Rabattverträge: AOK: Noch keine Lösung für Metoprolol-Problem
Peter Ditzel / 10.08.2011, 22:38 Uhr
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Dr. Peter Post sagt:
16.08.2011 11:10Zwei Fragen stellen sich:
1. Betapharm will Planungssicherheit, bevor man mit der Produktion beginnt. Was ist mit der Planungssicherheit für Apotheken?
2. Bei neuen Rabattverträgen gibt es eine zeitlich begrenze Friedenspflicht zwischen Apotheken und Kassen. Und ansonsten befinden wir uns im Krieg? Wer hat den wem erklärt? Was sagt die staatliche Aufsicht zu solchen Kriegen?
framo sagt:
12.08.2011 12:53Warum das Versteckspiel, liebe Birgit?
Nennen wir die Vertragserschleicher doch beim Namen: Auf meiner Defektliste seit Monaten aus dem AOK-Vertragsbereich:
Atid (5542214,5542289), Beta (5047868,5047986) Heumann (5890576,5890530) - alle noch nie lieferbar seit Rabattwechsel. Lange nicht lieferbar, inzwischen aber wieder da: Sanofi-Winthrop (8839044,8839050). Leicht nachvollziehbar anhand der Defektlisten, die wir als Retaxierungsschutz aufheben. Dazu der Frust bei/mit den Cipralex-Patienten, die durch die FB-Senkung plötzlich Unsummen aufzahlen müssen, nachdem auch die letzten Reimporteure ihre Preise hochgesetzt haben...
Birgit M. sagt:
12.08.2011 12:11Die einzig vernünftige Argumentation für das Aufdrucken der PZNs für Metoprololsuccinat von betapharm kann doch nur sein, dass das mit Absicht passiert wäre um den Skandal zu solch einem Rabattvertrag auffliegen zu lassen. Seit der ersten AOK-Ausschreibungen ärgern wir uns doch immer wieder wegen der schlechten Lieferfähigkeit dieses Unternehmens herum. Und wie kann es überhaupt sein, dass man sich mit Präparaten an Ausschreibungen beteiligen kann, die noch nicht mal auf dem Markt sind, denn wie Heike schon sagt, bekommen wir von unseren Großhändlern auf Verfügbarkeitsanfragen regelmäßig die Antwort, dass diese Artikel noch nicht im Handel sind. Ist sowas von Seiten des Unternehmens nicht eine Form von Eingehungsbetrug, wenn man Verträge abschließt, von denen man weiß, dass sie nicht mehr...
frapo sagt:
12.08.2011 10:24Warum stellen wir nicht endlich bei der Belieferung der GKV Rezepte vom Sachleistungsprinzip auf das Erstattungsprinzip um? All unser Ärger mit aroganten Krankenkassen hätte ein Ende. Ich glaube nämlich nicht, dass sich die Krankenkassen ihren Mitgliedern gegenüber genauso verhalten würden wie uns Apothekern gegenüber. Und wir wären endlich wieder fachlich gefordert, den Patienten pharmazeutisch (und wenn gewünscht auch preislich) zu informieren. Nur Apotheker sind so bescheuert, sich zu kostenlosen Hilfsarbeitern der Krankenkassen degradieren zu lassen.
paulfi sagt:
12.08.2011 09:09Ich sehe es ähnlich wie Banane und freue mich, dass endlich auffliegt, was an vielen Stellen praktiziert wird. Der Kunde bekommt seine Wunscharznei und die Kasse das Rabattarzneimittel aufgedruckt. Schön, dass diese Kollegen jetzt reingefallen sind. Und eigentlich müssten sie den entstandenen Schaden zahlen. Unlauterer Wettbewerb muss auch mal was kosten.
Im übrigen ist das Verhalten von Betapharm natürlich skandalös und die Reaktionen darauf vollkommen korrekt.
Apotheker55 sagt:
12.08.2011 09:06dem letzten Satz vom framo schließe ich mih an. Es macht keinen Spaß mehr. Jeden Tag die Motivation zu finden, ist schwer. Das sind Zeichen von Mobbing und Burnout. Dank der Krankenkassen, der politiker und teilweise unserer Verbände.
Soeben lese ich in der DAZ in einem Leserbrief, dass Rezepte bedruckt würden und hinterher lediglich die PKA feststellte, dass das AM nicht lieferbar sei und dann das Rezept nicht neu bedruckt würde.
Es ist zumutbar, VOR dem Bedrucken die Lieferfähigkeit online zu prüfen. So machen wir es. Und wenn das AM nicht lieferbar ist, wird sofort entschieden, was stattdessen abgegeben wird. Möglicherweise hat man es ja an Lager? So lassen sich auch "Nummern" und Botengänge vermeiden.
Ich halte die Ausführungen des Kollegen für eine Schutzbehauptung - und da mehr...
framo sagt:
12.08.2011 08:53Typisch Apotheker
Wenn man die Äußerungen hier liest. Tenor: Wie kann man die ineinander widersprüchlichen Anforderungen diverser Gesetze und Regelungen an besten und korrekt ausführen.
Fakt ist: Die AOK hat Exklusivrabattverträge üner "Massenwirkstoffe" mit jeweils einer Firma abgeschlossen. Die Firmen erfüllen die vertraglichen Verpflichtungen nicht.
Es sind keine "Kuchenbuden", die ihre Insuffizienz unter Beweis gestellt haben, sondern Weltkonzerne. Das Elend der Rabattverträge ist damit nachgewiesen. Die Apotheker erstarren wie das Kaninchen vor der Schlange Retaxation. Die Industrie erklärt nach über 2 Monaten, daß sie nicht liefern kann und verweigert für diese Zeit die vertragliche Rabattgewährung an die AOK - der Apotheker soll mehr...
Apotheker55 sagt:
12.08.2011 08:35Allerdings sollte auch endlich mal die Retaxierungspraxis der Krankenkassen hinterfragt und notfalls gerichtlich korrigiert werden. Es kann nicht sein, dass unter seltsamen und windigen Vorwänden Rezepte nicht bezahlt werden, weil die Kassen erkannt haben, dass das Nichtbezahlen einer Arznei noch die größte Ersparnis darstellt. Auch das ich für mich fortgesetzter Betrug. Wenn bei Verordnungen nach kleinsten Auslegungsfehlern gesucht wird, uns undurchsichtige Packungsgrößenverordnungen aufgedrückt werden, jede Möglichkeit genutzt wird, um das Chaos und damit Fehlerquellen zu erhöhen, hat das mit anständigen geschäftsverhalten nichts mehr zu tun. Und davon sind nicht nur wir, sondern auch andere Leistungserbringer betroffen, wie Physiotherapeuten usw.
Dieses Verhalten der mehr...
Apotheker55 sagt:
12.08.2011 07:55Dumm ist es schon, Pharmazentralnummern auf Rezepte zu drucken für Artikel, die nicht lieferbar sind. Dadurch wird der Betrug offensichtlich.
Drinhaus sagt:
12.08.2011 00:54Was Herr Ditzel zum Ausdruck bringen wollte, ist, dass es kein Problem gewesen wäre für diesen Artikel die Wirkstoffangabe und oder Indikation vorübergehend aus der Datenbank zu nehmen. Passiert ja oft bei "AH"-Nahmen oder unbeabsichtigt aus Überlastung bei Neuerscheinungen :-)
Hierdurch wird der Artikel bei der Rabattvertragssuche nicht mehr gefunden und kann auch nicht mehr irrtümlich und voreilig aufs Rezept gedruckt werden.
Ich gehe zur Ehrenrettung meiner Kollegen (wie Herr Ditzel) davon aus, dass die Bedruckung voreilig erfolgte und irrtümlich nicht mehr geändert wurde, als sich bei der Lieferung herausstellte, dass der Artikel immer noch nicht lieferbar war.
Weshalb sollte eine Apotheke während der Friedenspflicht wissentlich etwas aufdrucken, was nicht mehr...