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Adexa fordert Informationspflicht der Apothekeninhaber ein. (Bilderbox)

Adexa fordert Informationspflicht der Apothekeninhaber ein. (Bilderbox)

Betriebliche Altersversorgung

Adexa: Apothekeninhaber müssen informieren

Berlin - – Die Apothekengewerkschaft Adexa hat die Apothekeninhaber aufgefordert, ihre Mitarbeiter ausführlich über die Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung zu informieren – sonst droht eine Klage auf Schadensersatz. Das könnte teuer werden.

Der Gesetzgeber sehe schon seit dem Jahr 2002 vor, dass Apothekenleiter ihre Angestellten über Möglichkeiten der Betriebsrente informieren müssten. Unterließen die Chefs dies, könnten ihre Mitarbeiter auf Schadensersatz klagen, schreibt die Adexa in einer Mitteilung.

Besonders akut sei das Thema jetzt, da Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) zum 1. Januar 2012 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geschlossen haben. „Aber noch immer tappen viele Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Altersvorsorge im Dunkeln“, heißt es in der Adexa-Mittteilung. Doch Arbeitgeber müssten laut dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG,  § 1a) ihre Angestellten informieren.

Zwar behaupteten Apothekeninhaber hin und wieder, die Vorschrift weise nur auf eine pauschale Notwendigkeit hin und umreiße nicht Art, Umfang und Inhalt der Aufklärung. Juristisch gesehen sei das aber falsch, so Adexa. Die entsprechende Verpflichtung ergebe sich auf jeden Fall in Zusammenhang mit der arbeitsrechtlichen Stellung des Arbeitnehmers. Ableiten lasse sich dies aus der Nebenpflicht der Apothekenleitung, Interessen des Arbeitnehmers zu wahren – wie sie „nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann“, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Der Gesetzgeber fordere Schutz- und Rücksichtnahme auch für die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers ein (BAG 21.11.2000 – 3 AZR 13/00). Dieser sei danach gehalten, von seinen Angestellten Schaden abzuwenden und dafür zu sorgen, dass ihnen Vermögensvorteile zugutekommen, die der Staat bereitstellt, um die Altersversorgung für die Arbeitnehmer zu verbessern.

Nach der Informationspflicht der Arbeitgeber über die betriebliche Altersvorsorge müssten Arbeitnehmer unverzüglich über die Möglichkeiten, die ihnen zum Aufbau einer Altersvorsorge zur Verfügung stehen, aufgeklärt werden. „Unverzüglich“ bedeute in diesem Zusammenhang direkt mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, alternativ mit Inkrafttreten des Gesetzes aus dem Jahr 2002. Apothekenleiter, die womöglich bis heute, also neun Jahre nach Einführung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung, keine entsprechenden Angebote bereithielten alten, hätten damit ihre Pflichten aus § 1a Abs. 1 BetrAVG und dementsprechend ihre arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht verletzt.

Laut Adexa sind insbesondere Nordrhein und Sachen betroffen. Hier hätten die Arbeitgeberverbände keinen Tarifvertrag über die betriebliche Altersvorsorge unterschrieben. Apothekeninhaber müssten künftig damit rechnen, dass Arbeitnehmer sie wegen des Vorsorgeverlustes auf Schadensersatz verklagten. Die Höhe der Forderungen könnte sich an den bisher angefallenen Beiträgen für die Betriebsrente orientieren, die bei rechtzeitiger Aufklärung durch den Arbeitgeber gezahlt worden wären, schreibt Adexa.

Lothar Klein / 26.07.2011, 10:00 Uhr

Kommentare:

R.Dietrich sagt:
01.09.2011 12:55

Interessant diese Frage, ich würde gern mal eine Gegenfrage stellen. Glauben Sie den im Ernst, dass in den Riestersparplänen keine Provision enthalten ist? Und die Tatsache, dass die ersten Beiträge (sogar ca. 2 Jahre) komplett in die Kosten wandern, ist nun zum Glück schon lange Vergangenheit. Ein guter bAV-Vertrag hat bereits nach einem Jahr einen Rückkaufswert von über 70 %. Provisionen sind über 5 Jahre verteilt, und der Vermittler muss zurückzahlen, wenn in dieser Zeit ein Kunde seinen Vertrag beitragsfrei stellt. Ich habe noch keinen Apotheker gesehen, der seine Einnahmen zurückzahlen muss, wenn sein Kunde das Medikament, das er in der Apotheke gekauft hat, nicht nimmt, und deshalb nicht gesund wird.
Solange die betriebliche Altersversorgung so erklärungsbedürftig ist, daß das keiner mehr...

Winfried Meyer sagt:
31.07.2011 15:58

Das Wochenende ist fast vorbei !

Sehr geehrte(r) DAZ.online-AdministratorIn,
Seit die "Sicherheitsabfrage" vor etwa einer Woche "modifiziert" wurde, tritt beim Absenden der Statusfehler "http-500" auf, was die hiesigen Poster veranlaßt hat, (auch mich), doppelt/dreifach abzusenden.
Beim Poster namens digist(?) im Artikel über die samstäglichen Wiener-Apotheken-Öffnungszeiten hat Ihr Moderator dessen 2.überflüssigen gleichtextlichen Beitrag aus "Hygienegründen" gelöscht !
Bei meinen ungewollt dreifachen Postings sowie bei Herrn Frensemeyer`s ungewollten 2-fach Beitrag hat der Mod/Admin dies bisher versäumt bzw. nicht nachgeholt.

http://de.wikipedia.org/wiki/HTTP-Statuscode

@ mehr...

framo sagt:
28.07.2011 11:48

Eine Frage, die mir noch keiner beantworten konnte oder wollte:

Hat die Betriebsrente, die Bestandteil des Tarifvertrages ist, einen sogenannten "gezillmerten Tarif"?
Oder mit anderen Worten: Wandern die ersten Einzahlungen komplett auf das Konto der Versicherungsgesellschaft zur Deckung der Kosten und werden nicht den Rentensparkonten der Mitarbeiter(innen) gutgeschrieben? In diesem Falle würde ich von der ADEXA-Versicherung dringend abraten und lieber einen Zuschuß zu einem Riesterbanksparplan zahlen.

framo sagt:
28.07.2011 11:47

Eine Frage, die mir noch keiner beantworten konnte oder wollte:

Hat die Betriebsrente, die Bestandteil des Tarifvertrages ist, einen sogenannten "gezillmerten Tarif"?
Oder mit anderen Worten: Wandern die ersten Einzahlungen komplett auf das Konto der Versicherungsgesellschaft zur Deckung der Kosten und werden nicht den Rentensparkonten der Mitarbeiter(innen) gutgeschrieben? In diesem Falle würde ich von der ADEXA-Versicherung dringend abraten und lieber einen Zuschuß zu einem Riesterbanksparplan zahlen.

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