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Auch DocMorris-Partnerapotheken versuchen es nun mit Pick-up-Stellen. Die Apothekerkammern sind kritisch. (Logo: www.docmorris.de)
Apothekenaufsicht eingeschaltet
Kammer wehrt sich gegen DocMorris-Pick-up
Berlin - Die Apothekerkammer Schleswig-Holstein hat beim zuständigen Sozialministerium des Landes Beschwerde gegen die beiden DocMorris-Apotheken in Pinneberg und Elmshorn erhoben, die seit Kurzem einen Pick-up-Service für die niederländische DocMorris-Versandapotheke anbieten. „Wir haben das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde über den Vorgang in Kenntnis gesetzt“, sagte Kammer-Geschäftsführer Frank Jaschkowski zu DAZ.online.
Nach Auffassung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein verstoße das Geschäftsmodell gegen die Apothekenbetriebsordnung. Darin sei nicht vorgesehen, dass Teile der Apotheke Dritten zur Vermarktung zu überlassen werden könnten: „Ein Shop-in-Shop-System ist nicht zulässig“, so Jaschkowski.
Vor der Einleitung aufsichtsrechtlicher Schritte will das Landessozialministerium nach Angaben Jaschkowskis ein ähnlich gelagertes Verfahren in Euskirchen (NRW) abwarten und die dortige Entscheidung für die eigenen Maßnahmen berücksichtigen.
In der Juni-Sitzung werde die Apothekerkammer Schleswig-Holstein nochmals über den Sachverhalt beraten, sagte Jaschkowski weiter. Es werde geprüft, ob ein Verstoß gegen die Berufsordnung vorliege und ein eigenes Ermittlungsverfahren aufgenommen werde.
„Es wäre wünschenswert, wenn die Aufsichtsbehörde von sich aus tätig werden würde, um wieder Rechtsgleichheit herzustellen“, kritisiert Jörn Graue vom Apothekerverband Hamburg und Vorstandsmitglied des Deutschen Apothekerverbands das zögerliche Vorgehen der Aufsichtsbehörde. Nach Ansicht Graues verstößt das DocMorris-Pick-up-Modell gegen die §§ 17 und 4 Abs. 5 der ApBetrO. Außerdem könne der Apotheker in diesem Modell seinen vorgeschriebenen Dokumentationspflichten nicht genügen, da das Rezept in seiner Offizin in der Regel nicht vorliege.
Lesen Sie hierzu auch:
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Lothar Klein / 30.05.2011, 09:56 Uhr
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Winfried Meyer sagt:
30.05.2011 23:00parallele (Beispiel hinkt NICHT !) FEHLeinschätzungen im OHG-Falle als Filalleitung (Bayerisches Sozialministerium) :
www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Apothekenpraxis/15317.html?showPage=2
"[...] Das Gegenteil sei der Fall, findet Stefan Kurth von der Steuerberatungsgesellschaft Schneider + Partner, der die Apotheker vor Gericht vertreten hat: „Wenn mehrere Apotheker gemeinsam einen Filialverbund betreiben und die Leitung der Filiale persönlich übernehmen, wird das doch dem Anspruch der persönlichen Verantwortung viel besser gerecht. Dies müsste gerade im Sinne des Gesetzgebers sein.“ [...]"
www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Apothekenpraxis/15336.html
mahnt an die Adresse insb. der 17 Apothekerkammern
mehr...
Winfried Meyer sagt:
30.05.2011 22:35Zuständigkeiten ?
M E M O - 1 :
Anpruch und Wirklichkeit einer sog. Berufsvertretung :
(aus www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Politik/8732.html )
" [...] Dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und der ebenfalls beteiligten Apothekerkammer des Saarlandes hat das Gericht wie erwartet die Klagebefugnis abgesprochen. Da sie sich trotzdem am Verfahren beteiligt hatten, tragen sie je ein Achtel der Gerichtskosten und je ein Achtel der außergerichtlichen Kosten des Ministeriums des Saarlandes und von DocMorris. [...] "
Bemerkenswert und immerwieder ins Gedächtnis zurückzurufen ist, daß die Kollegenschaft in toto eine (rechtsrelevante) Unterstützung der ALLEINE (Wettbewerbsrecht !!! ) kämpfenden www.stadtapotheke-saarbruecken.de versagt hat, wie mehr...