Zytostatika-Ausschreibung

AOK informiert Bieter

Berlin - 30.06.2010, 16:38 Uhr


Die Zytostatika-Ausschreibung der AOK Berlin-Brandenburg ist juristisch noch nicht in trockenen Tüchern. Zuschläge darf die Kasse weiterhin nicht erteilen. Allerdings hat sie bereits sämtiche Bieter über die Ergebnisse der Angebotsauswertung informiert.

Die AOK Berlin-Brandenburg hatte als erste gesetzliche Krankenkasse die Belieferung von onkologischen Praxen mit parenteralen Rezepturen durch Apotheken europaweit ausgeschrieben. Gestartet wurde in der Hauptstadt: Interessierte Apotheken konnten für 13 Gebietslose Angebote unterbreiten, die in etwa den Bezirken Berlins entsprechen. Der Gewinner soll in dem jeweiligen Gebietslos alleiniger AOK-Vertragspartner werden und damit exklusiv für die Versorgung der betroffenen Praxen verantwortlich sein. Einige Apotheken hatten gegen die Ausschreibung geklagt und sich an die Vergabekammern Brandenburgs und des Bundes sowie an Landessozialgerichte gewandt. Aufgrund der laufenden Vergabenachprüfungsverfahren konnte das Ausschreibungsverfahren bislang nicht abgeschlossen werden.

Wie die Kasse heute mitteilte, habe sie aber „entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung“ alle Bieter über die Ergebnisse der Angebotsauswertung informiert. Nach § 101a GWB sind Bieter, die nicht berücksichtigt werden sollen, vorab über den beabsichtigten Zuschlag – der erst erteilt werden kann soweit die durch die Vergabenachprüfungsverfahren ausgelösten gesetzlichen Zuschlagsverbote entfallen und auch sonst keine rechtlichen Hindernisse für das Zustandekommen der Verträge bestehen – zu informieren. „Das Vergabeverfahren geht bis zur Versendung dieser Vorabinformationen über die beabsichtigten Zuschläge seinen üblichen Gang“, erklärte Dr. Sabine Richard, Leiterin des Unternehmensbereiches Arzneimittel bei der AOK Berlin-Brandenburg. Solange wegen der Nachprüfungsverfahren Zuschlagsverbote bestehen, würden „selbstverständlich“ keine Zuschläge erteilt. „Wir sind jedoch zuversichtlich, dass wir dieses Ausschreibungsverfahren erfolgreich abschließen können“, so Richard. Mit Verweis auf laufende Verfahren könnten derzeit allerdings keine näheren Angaben gemacht werden.

Die AOK wollte die Versorgung ihrer Versicherten in Berlin mit onkologischen Rezepturen auf Basis neuer Selektivverträge ursprünglich ab 1. April starten, nach einer „Anpassung“ der Ausschreibung wurde der Starttermin auf den 1. Juli verlegt. Die Ausschreibung war kurz nach der Anpassung der Hilfstaxe zum 1. Januar erfolgt und hatte nicht zuletzt deshalb für Kritik aus den Reihen der Apothekerschaft gesorgt.


Kirsten Sucker-Sket