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Wirtschaft

Für Apotheken bleibt es ungewiss: Berücksichtigen die Krankenkassen auch bei ihren kommenden Zahlungen an die Rechenzentren den abgesenkten Kassenabschlag? (Foto: Sket)

Weiter spannend

Unterschiedliche Auffassungen zum Kassenabschlag 2010

Hamburg - Die Entwicklung beim Kassenabschlag der Apotheken bleibt weiter spannend. Einerseits haben die Krankenkassen die April-Rechnungen des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums NARZ/AVN mit dem neuen Abschlag von 1,75 Euro beglichen. Andererseits werden aus Krankenkassenkreisen Stimmen laut, für 2010 wieder zum früheren Abschlag von 2,30 Euro zurückzukehren.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte entschieden, dass die Klage gegen den Schiedsspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Demnach gilt der Schiedsspruch, der einen Kassenrabatt von 1,75 Euro vorsieht. Einige Krankenkassen haben jedoch gegenüber Rechenzentren mittlerweile die Auffassung vertreten, diese Entscheidung gelte nur für das Jahr 2009. Eine unmittelbare Rechtswirkung oder Gültigkeit auf die Abrechnungen des Jahres 2010 könne daraus nicht abgeleitet werden. Demnach sei für das Jahr 2010 wieder der frühere Abschlag von 2,30 Euro anzuwenden, heißt es beispielsweise in einem Schreiben einer AOK. Dies sei auch die Rechtsauffassung des GKV-Spitzenverbandes.

Doch haben die Krankenkassen die April-Rechnungen des NARZ/AVN beglichen und dabei den neuen Abschlag von 1,75 Euro akzeptiert. Als Hintergrund für die Zahlungsbereitschaft der Kassen gilt auch deren Sorge, dass der gesamte Kassenrabatt bei einem Zahlungsverzug verwirkt sein könnte, denn der ist von der pünktlichen Zahlung abhängig. Erfahrungen anderer Rechenzentren liegen noch nicht vor, weil die übrigen Rechenzentren den neuen Abschlag erst für die Mai-Rechnungen angewendet haben. Die vollständigen Zahlungen dieser Rechnungen werden erst in der zweiten Junihälfte fällig.

Dr. Thomas Müller-Bohn / 10.06.2010, 14:47 Uhr

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