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Bei einigen Krankenkassen gibt es noch Klärungsbedarf wegen einiger zu übermittelnder Daten. (Foto: bilderbox)

Bei einigen Krankenkassen gibt es noch Klärungsbedarf wegen einiger zu übermittelnder Daten. (Foto: bilderbox)

Senkung des Kassenabschlags

Rückzahlung wird umgesetzt

Bremen - Die Entscheidung, den Kassenabschlag von 2,30 Euro auf 1,75 Euro zu senken, wird nun auch praktisch umgesetzt. Entsprechende Rechnungen für den April wurden von den Krankenkassen bereits akzeptiert, erklärte der Vorsitzende des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums NARZ/AVN, Dr. Jörn Graue, gegenüber der DAZ. Zu den Rechnungen für 2009 und für die ersten Monate des Jahres 2010 gibt es hingegen bei den Krankenkassen noch Klärungsbedarf wegen einiger zu übermittelnder Daten.

Hintergrund für diese Entwicklung ist die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, die aufschiebende Wirkung der Klage der Krankenkassen gegen den Schiedsspruch zum Kassenrabatt aufzuheben. Daraufhin kann nun der Schiedsspruch umgesetzt werden, der eine Senkung des Kassenrabattes auf 1,75 Euro vorsieht. Darauf hatten die Apothekenrechenzentren unterschiedlich schnell reagiert. Das NARZ/AVN hatte bereits unmittelbar nach dem Richterspruch die teilweise schon vorbereiteten Rechnungen für den April korrigiert. Daher hatte das NARZ/AVN bereits für April einen Kassenrabatt von 1,75 Euro ausgewiesen, die anderen Rechenzentren haben dies für die Mai-Rechnung umgesetzt. Der NARZ-Vorsitzende Dr. Jörn Graue bestätigte, dass die Zahlungen aufgrund der April-Rechnungen fristgerecht eingegangen seien. Dementsprechend werden die Zahlungseingänge für Mai nun auch in anderen Rechenzentren erwartet. Die meisten Krankenkassen würden unter Vorbehalt zahlen, doch dies erscheint angesichts des weiterhin schwebenden Verfahrens in der Hauptsache durchaus angemessen. In Kreisen der Rechenzentren heißt es, ein Hintergrund für die Zahlungsbereitschaft der Krankenkassen dürfte die Sorge sein, dass der gesamte Kassenrabatt bei einem Zahlungsverzug verwirkt sein könnte, denn der ist von der pünktlichen Zahlung abhängig.

Etwas länger dauert dagegen wohl die Abwicklung der Nachforderungen für die weiter zurückliegenden Zeiträume.

Weitere Infos dazu in der nächsten DAZ ab Mittwoch Nachmittag unter DAZ.online, DAZ Nr. 23.

 

Dr. Thomas Müller-Bohn / 08.06.2010, 12:19 Uhr

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