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Die holländische Versandapotheke darf seit Februar Herstellerrabatte geltend machen.

Die holländische Versandapotheke darf seit Februar Herstellerrabatte geltend machen.

Rahmenvertrag

DocMorris kann Herstellerabschläge abrechnen

Berlin - DocMorris kann seit dem 1. Februar gegenüber pharmazeutischen Unternehmen Herstellerabschläge nach § 130a SGB V geltend machen. Dies ist eine Folge des Beitritts der niederländischen Versandapotheke zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V.

Der Beitritt zum Rahmenvertrag ist seit Januar 2010 rechtswirksam. Ende  letzter Woche haben sich der  GKV-Spitzenverband  und  der Deutsche Apothekerverband  (DAV) darauf  geeinigt, dass DocMorris – entsprechend  der  Vorgaben  des Rahmenvertrags – ab dem 1. Februar 2010 berechtigt  ist, die Herstellerabschläge  geltend  zu machen. Bislang konnte die holländische Apotheke diese Rabatte nicht einfordern. Dies hatte erst im Dezember 2009 das Bundessozialgericht entschieden.


Siehe hierzu auch:

Öffnung für ausländische Apotheken

Kirsten Sucker-Sket / 13.04.2010, 13:48 Uhr

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