Kassenabschlag sinkt

GKV bedauert die Entscheidung

Berlin - 22.12.2009, 10:07 Uhr


Die Schiedsstelle nach § 129 SGB V hat am 21. Dezember entschieden, den Apotheken-Abschlag für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel von derzeit 2,30 Euro auf 1,75 Euro abzusenken (siehe die Meldung auf DAZ.online vom 21. Dezember 2009). Die gesetzliche

Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2009. Das heißt, den Apotheken steht eine Nachzahlung zu. Laut Aussage des Pressesprechers des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung damit neue Belastungen in Höhe von rund 330 Millionen Euro für 2009. „Wir bedauern die Entscheidung und haben wenig Verständnis dafür, dass gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Einkommen der Apotheker aus den Portemonnaies der Beitragszahler erhöht werden“, kommentiert Lanz die Entscheidung der Schiedsstelle. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Krankenkassen gegen die Entscheidung der Schiedsstelle vorgehen werden.

Zum Hintergrund: Der Abschlag, den die Apotheken den Krankenkassen gewähren müssen, wurde durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) auf 2,30 Euro festgesetzt worden. Zugleich forderte der Gesetzgeber den Deutschen Apothekerverband (DAV) und den GKV-Spitzenverband auf, den Abschlag für das Jahr 2009 an aktuelle Bedürfnisse anzupassen. Da sich die Partner des Rahmenvertrags nicht einigen konnten, hatte der DAV im Juli 2009 ein Schiedsverfahren eingeleitet. Ein kritischer Punkt in den Diskussionen der Vertragspartner war auch die Frage, ob und ggf. wie der Aufwand der Apotheker beim Bedienen der Rabattverträge einzelner Krankenkassen in den Kollektivvertrag einzubeziehen ist.

Der DAV hatte in den Verhandlungen eine Absenkung des Abschlags von 2,30 Euro auf 1,43 Euro gefordert. Der GKV-Spitzenverband hatte dagegen eine Erhöhung des Abschlags auf 2,49 Euro beantragt, um das durch den Gesetzgeber 2007 festgelegte Vergütungsvolumen der Apotheken entsprechend der Grundlohnsummenentwicklung weiterzuentwickeln.

Der Apotheken-Abschlag nach § 130 SGB V wird jährlich angepasst. Er ist als Großkundenrabatt zu verstehen und wurde erstmals 1989 eingeführt. Damals betrug er fünf Prozent des für die Versicherten maßgeblichen Arzneimittelpreises.

Mehr Infos zum Thema:

Schiedsstelle: Kassenabschlag sinkt rückwirkend auf 1,75 Euro

Kassenabschlag: Neuer Erörterungs­termin vor Weihnachten

Kassenabschlag: FDP und Union verfolgen Schiedsverfahren kritisch

Kassenabschlag: Schiedsverfahren ist eingeleitet


Peter Ditzel