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ApBetrO

Die Länder haben der neuen Apothekenbetriebsordnung zugestimmt - allerdings mit einer Vielzahl von Änderungswünschen. (Foto: Sket)

Die Länder haben der neuen Apothekenbetriebsordnung zugestimmt - allerdings mit einer Vielzahl von Änderungswünschen. (Foto: Sket)

Länder haben abgestimmt

Bundesrat ändert ApBetrO-Entwurf in 35 Punkten

Berlin - Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) heute mit zahlreichen Änderungen verabschiedet. Die Länder übernahmen damit die meisten der vom Gesundheitsausschuss vorgeschlagenen Empfehlungen. Jetzt ist wieder das Bundeskabinett am Zug: Die Ministerrunde muss die Änderungen annehmen. Erst dann kann die neue ApBetrO voraussichtlich zum 1. Mai in Kraft treten.

 

 

Bundesratsabstimmung zur ApBetrO am 30. März 2012

 

Mit dem Votum der Länderkammer scheiterte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) mit seinem Vorschlag, Filialapotheken beim Nacht-und Notdienst zu privilegieren.  Zudem stimmte die Länderkammer gegen die von Bundesgesundheitsminister Bahr vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten beim Botendienst. Nach dem Willen der Länder soll es bei der gegenwärtigen Einzelfall-Regelung bleiben. 

Der Bundesrat billigte zwar die Aufnahme von Körperpflegemittel in den apothekenüblichen Warenkatalog. Aber die Länder knüpften das sonstige Nebensortiment an den „unmittelbaren“ Gesundheitsbezug. Damit wollen die Länder das heilberufliche Erscheinungsbild der Apotheke bewahren und allen Tendenzen Richtung „Kiosk-Apotheke“ einen Riegel vorschieben. 

Die Länderkammer stimmte insgesamt 35 der 37 Änderungsanträge des Gesundheitsausschusses zu. Strittig waren bis zur Abstimmung im Bundesratsplenum fünf Punkte. Am Ende wurden jedoch nur zwei Empfehlungen abgelehnt: So soll es nun kein Bußgeld geben, wenn gegen den Hygieneplan verstoßen wird. Auch die vom Ausschuss befürwortete Streichung der Möglichkeit geteilte Tabletten zu verblistern, erhielt im Plenum keine Mehrheit. 

Nach der Abstimmung im Plenum des Bundesrates ist nun Bundesgesundheitsminister Bahr am Zug. Die Bundesregierung muss alle „Maßgaben“ der Länder, so der Fachbegriff für die "Länderwünsche“,  übernehmen. Dazu erforderlich ist eine weitere Kabinettsitzung. Diese soll noch im April erfolgen, damit die neue ApBetrO zum 1. Mai in Kraft treten kann. 

 

Lesen Sie hierzu auch: 

Bundesrat: Nein zu Privilegien für Filialapotheken beim Nacht- und Notdienst

Lothar Klein/Svenja Schwob/Juliane Ziegler / 30.03.2012, 13:48 Uhr

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