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Die ABDA möchte sich als Eigentümerin des neuen Apothekerhauses ins Grundbuch eintragen lassen. Dazu wird die Dachorganisation eine eingetragene Rechtsform annehmen. Nach DAZ.online-Informationen hat der Gesamtvorstand bereits einstimmig zugestimmt.
Aus der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – soll ein eingetragener Verein werden. Bisher hat die Dachorganisation der Apotheker keine eigene Rechtsform und könnte sich nicht als Eigentümerin des neuen Apothekerhauses ins Grundbuch eintragen lassen.
Die nächste ABDA-Mitgliederversammlung am 9. Dezember soll eine Satzungsänderung beschließen: Man will ein eingetragener Verein werden. Nach DAZ.online-Informationen hat der ABDA-Gesamtvorstand der Änderung bereits einstimmig zugestimmt. Jetzt werden die Mitgliedsorganisationen dazu gehört.
Bislang ist die ABDA als Dachorganisation der Apothekerverbände und Apothekerkammern als nicht rechtfähiger Verein organisiert. Auf dieser Rechtbasis wäre die Eintragung ins Grundbuch schwierig und unter Umständen juristisch angreifbar gewesen. Oder es hätte wie schon beim Mendelssohn Palais eine Umwegkonstruktion geschaffen werden müssen. Als Eigentümer des Mendelssohn Palais in der Berliner Jägerstraße ist die Werbe- und Vertriebsgesellschaft deutscher Apotheker mbH (WUV) eingetragen.
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