Modellprojekte in den Ländern

Strafrechtler für Cannabis-Experimentierklausel

Bremen/Berlin - 06.08.2015, 08:30 Uhr

Cannabis-Abgabe legal: Ein Strafrechtsprofessor plädiert vorerst für regionale Modellprojekte. (Foto: sarra22/Fotolia)

Cannabis-Abgabe legal: Ein Strafrechtsprofessor plädiert vorerst für regionale Modellprojekte. (Foto: sarra22/Fotolia)


In der Debatte um eine Legalisierung von Cannabis fordert der Bremer Strafrechtsprofessor Lorenz Böllinger regionale Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis. „Weil der politische Widerstand zu groß für eine baldige Legalisierung ist, wollen wir eine Experimentierklausel im Betäubungsmittelgesetz vorschlagen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Die Länder sollten über Abgabemodelle selbst entscheiden dürfen. Einen entsprechenden Entwurf wollen mehrere Strafrechtsexperten zum Jahreswechsel vorlegen.

Im Juli hatte sich Bremens neuer Regierungschef Carsten Sieling (SPD) als erster Ministerpräsident für eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) schloss sich der Haltung grundsätzlich an. Die Grünen haben im März einen Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz vorgelegt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt eine Freigabe der Droge allerdings ab. Rund 0,5 Prozent der Erwachsenen gelten laut Drogen- und Suchtbericht als süchtig nach Cannabis, etwa 405.000 Menschen bundesweit.

Böllinger erhielt bundesweit Aufmerksamkeit als Sprecher des „Schildower Kreises“. Der Zusammenschluss von 122 Strafrechtlern setzt sich für eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums und -verkaufs ein. Derzeit muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukten (BfArM) Ausnahmen vom Verkaufs- und Anbauverbot von Cannabis genehmigen. Der erste Antrag auf eine legale Abgabe aus öffentlichem Interesse liegt aus Berlin-Kreuzberg vor. Er wird laut einer Sprecherin noch geprüft. Eine Genehmigung der Verkaufsstellen gilt allerdings als unwahrscheinlich.

Grundsätzlich sind Anbau, Konsum und Handel mit Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Deutschland verboten. Geringe Mengen zum Eigengebrauch dürfen die Konsumenten aber besitzen. Die Länder legen fest, was gering bedeutet. In Baden-Württemberg sind es wie in den meisten Ländern sechs Gramm, in Berlin beispielsweise zehn Gramm. Die Zustimmung für eine Legalisierung von Cannabis nimmt nicht nur in der Politik zu – auch in der Bevölkerung ist sie groß, wie unter anderem die Ergebnisse einer DAZ.online-Umfrage zeigen: Gut 95 Prozent von insgesamt 3822 Teilnehmern aus dem Internet sprachen sich für eine Freigabe aus.


dpa-AFX, Nachrichtenagentur
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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