Fehlerhafte Medizinprodukte

TK zahlt Versicherten Rechtsgutachten

Hamburg/Berlin - 16.07.2015, 10:30 Uhr

Fehlerhafte Medizinprodukte: Die TK bezahlt ihren Versicherten Rechtsgutachten. (Foto: vege/Fotolia)

Fehlerhafte Medizinprodukte: Die TK bezahlt ihren Versicherten Rechtsgutachten. (Foto: vege/Fotolia)


Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) können künftig im Streit um fehlerhafte Medizinprodukte kostenlose Rechtsgutachten bekommen. Die Kasse wolle ihren Versicherten damit helfen, hoffe aber auch, selbst leichter Regressforderungen geltend machen zu können, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Hamburg. „Es ist eine Win-win-Situation.“ Die TK ist nach eigenen Angaben die erste Krankenversicherung in Deutschland, die dieses Angebot macht.

Bisher können Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, bereits medizinische Gutachten über ihre Kasse beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung beantragen. Neu sind jetzt die – eigentlich mehrere tausend Euro kostenden – kostenfreien juristischen Gutachten bei fehlerhaften Hüftgelenken, Herzschrittmachern, Brustimplantaten und anderen Medizinprodukten. Sie sollen bei der Entscheidung helfen, ob sich eine Klage lohnt.

Bei der TK haben sich nach Angaben der Kasse im vergangenen Jahr mehr als 5.000 Versicherte gemeldet, weil sie unter gesundheitlichen Problemen wegen eines Medizinprodukts leiden oder aber eine falsche Behandlung durch einen Arzt oder ein Krankenhaus vermuten. In solchen Fällen erfasst und stellt die TK die Schilderungen der Beschwerden und der Behandlung. Eine auf Medizinproduktschäden spezialisierte Großkanzlei prüft anschließend die Fälle.

Dafür erhält die Kanzlei die erforderlichen Informationen einschließlich eventuell vorliegender Behandlungsunterlagen mit den Kontaktdaten des Versicherten. Mit kooperierenden Medizingutachtern erstellt sie sodann ein schriftliches Gutachten, das der Versicherte auch bei eventuellen Gerichtsverfahren verwenden kann. Je nach Ergebnis des Gutachtens planen die Medizinrechtsexperten der TK dann gemeinsam mit dem Versicherten das weitere Vorgehen.


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.