Klagen von Todeskandidaten abgewiesen

US-Gericht billigt Midazolam-Hinrichtungen

Berlin - 30.06.2015, 16:15 Uhr

Der Supreme Court gestattet Hinrichtungen mit Midazolam- Einsatz. (Bild: Bilderbox)

Der Supreme Court gestattet Hinrichtungen mit Midazolam- Einsatz. (Bild: Bilderbox)


Das oberste US-Gericht, der Supreme Court, hat Medienberichten zufolge Klagen von Todeskandidaten gegen Hinrichtungen, bei denen das Beruhigungsmittel Midazolam eingesetzt wird, abgewiesen. Damit billigte der oberste Gerichtshof der USA den Einsatz zur Vollstreckung der Todesstrafe trotz mehrerer Zwischenfälle. Der verwendete Medikamentenmix stelle für die Kläger kein „substanzielles Risiko schwerer Schmerzen“ dar, heißt es in der Entscheidung.

Nach mehreren qualvollen Hinrichtungen unter Einsatz von Midazolam, das die Todeskandidaten zunächst betäuben soll bevor weitere Medikamente zum Herzstillstand führen, hatten drei Todeskandidaten geklagt. Sie sehen in ihrer bevorstehenden Exekution einen Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot grausamer Bestrafung und das Zufügen starker Schmerzen. Unter anderem bei der Hinrichtung von Clayton Lockett, der nach 43-minütigem Todeskampf starb, war das Beruhigungsmittel zum Einsatz gekommen.

Das Gericht wies die Klagen am Montag ab. Fünf der neun Richter lehnten die Klage ab. Berichten zufolge setzten sich die fünf konservativen Richter gegen die vier linksliberalen durch. Einer soll erklärt haben, dass die Kläger keine alternative Hinrichtungsmethode mit „einem geringeren Schmerzrisiko“ aufgezeigt hätten, berichtet zeit.de. Gegner der Todesstrafe in den USA sollen enttäuscht auf das Urteil reagiert haben. Es sei schwer vorstellbar, was grausamer sein könnte als ein langwieriger, qualvoller Tod, wird die Nationale Koalition zur Abschaffung der Todesstrafe zitiert.

Probleme mit der Medikamentenmischung gibt es in den USA, seit europäische Hersteller sich weigern, Substanzen für Hinrichtungen zu liefern. Die Nachschubprobleme führen dazu, dass eine Reihe von Bundesstaaten zu anderen Giftmischungen greifen und Varianten einsetzen, deren genaue Wirkung nicht hinreichend bekannt ist. Als Folge gibt es jüngst Bestrebungen, Hinrichtungsmethoden aus früheren Zeiten wie etwa den elektrischen Stuhl wiederzubeleben. Die Todesstrafe ist in 31 der 50 US-Staaten sowie auf Bundesebene erlaubt. Die Zahl der Hinrichtungen geht seit Jahren zurück.


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.