Mehr Transparenz und Effizienz

Schweiz überarbeitet Arznei-Preissystem

30.04.2015, 09:25 Uhr

In der Schweiz wird das Erstattungspreis-System für Arzneimittel überarbeitet. (Foto: Bilderbox)

In der Schweiz wird das Erstattungspreis-System für Arzneimittel überarbeitet. (Foto: Bilderbox)


Berlin – In der Schweiz soll das System der Preisfestsetzung von Arzneimitteln, die von der Grundversicherung vergütet werden, transparenter und effizienter werden. Nach mehreren Runden Tischen mit Verbänden aus Pharmaindustrie, Versicherern und Verbraucherschutzorganisationen haben der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entsprechende Verordnungsänderungen zum 1. Juni beschlossen.

Künftig gibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) danach die Grundlagen bekannt, nach denen es den Preis eines Originalpräparats festgesetzt hat. Zudem wird es die Namen der Arzneimittel veröffentlichen, die von einem Beschwerdeverfahren betroffen sind. Beides ist dem BAG bisher nicht erlaubt und soll die Transparenz der Preisfestsetzung von Arzneimitteln, die von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) vergütet werden, erhöhen, erklären BAG, Bundesrat und EDI in einer gemeinsamen Mitteilung.

Größerer Länderkorb für Vergleich

Zudem wird geregelt, wie die Preise von Arzneimitteln im Ausland und die anderer Arzneimittel mit ähnlicher Wirkung bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden: Der Auslandspreisvergleich soll doppelt, der therapeutische Quervergleich (zugelassene Arzneimittel derselben Indikation) einfach gewichtet werden. Zudem wird der Länderkorb um drei (Belgien, Finnland, Schweden) auf neun Länder erweitert. In Referenzländern verbindliche Rabatte werden ebenfalls berücksichtigt. Letztlich darf der Preis maximal fünf Prozent über dem durchschnittlichen Auslandspreis liegen. Allerdings kann ein Innovationszuschlag gewährt werden, wenn ein Zusatznutzen nachgewiesen wird.

Des Weiteren wird die periodische Überprüfung der Arzneimittelpreise weitergeführt. Wie bislang wird jedes Jahr ein Drittel der Präparate vom BAG unter die Lupe genommen. Dabei wird neben dem Auslandpreisvergleich in Zukunft der bisherige Preis zu einem Drittel und damit auch der therapeutische Quervergleich berücksichtigt, heißt es in der Mitteilung. Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, werden Arzneimittel der gleichen Indikation künftig gleichzeitig überprüft. Wegen des Systemwechsels wird die nächste Überprüfungsrunde erst Anfang 2016 stattfinden. Durch die neunmonatige Verschiebung werden jedoch keine gravierenden finanziellen Auswirkungen erwartet.

Referenzpreissystem für Generika

Neben den Maßnahmen für Originalpräparate, sehen die Pläne auch die Einführung eines Referenzpreissystems für patentabgelaufene Arzneimittel vor. Der Bundesrat hat das EDI bereits 2014 mit den Arbeiten für diesen Systemwechsel beauftragt. Dieser macht Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung nötig und soll zu Einsparungen führen. Künftig soll für einen bestimmten Wirkstoff ein maximaler Preis festgelegt werden. Nur dieser Preis wird in der Folge von den Krankenversicherern vergütet. Die Vorlage des EDI soll bis Ende des Jahres dem Bundesrat vorgelegt werden.


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