LAK BaWü warnt

Pseudoephedrin-haltige OTCs zur Crystal-Meth-Synthese

17.04.2015, 16:20 Uhr

Crystal wird hauptsächlich aus rückgewonnenem Pseudoephedrin hergestellt. (Bild: Nolight - Fotolia.com)

Crystal wird hauptsächlich aus rückgewonnenem Pseudoephedrin hergestellt. (Bild: Nolight - Fotolia.com)


Stuttgart - Nach wie vor werden Pseudoephedrin-haltige Fertigarzneimittel in großen Mengen bezogen, um daraus illegal das Betäubungsmittel Metamfetamin („Crystal“) herzustellen. Darauf weist die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg in ihrem aktuellen Rundschreiben hin. Apotheken sollten daher weiterhin wachsam sein, wenn im Zusammenhang mit entsprechenden Fertigarzneimitteln ungewöhnliche Nachfragen auffallen.

Für die illegale Drogenherstellung wird der Wirkstoff, der der Grundstoffüberwachung unterliegt und an Endverbraucher nicht ohne Erlaubnis abgegeben werden darf, aus dem Fertigarzneimittel zurückgewonnen. Ein wesentlicher Anteil der in Deutschland sichergestellten illegalen Rauschgiftlabore hat diese Vorgehensweise angewandt. Zur Herstellung von Crystal wird Roter Phsophor eingesetzt – eine extrem leicht entzündliche Substanz. Daher gefährdet die Herstellung die Täter und möglicherweise unbeteiligte Dritte. Bereits im Jahre 2011 hat die Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle ZKA/BKA beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden (GÜS) in einer AMK-Meldung darum gebeten die Apotheken erneut auf die missbräuchliche Verwendung von Pseudoephedrin-haltigen Arzneimitteln hinzuweisen.

Pseudoephedrin ist in folgenden OTC-Präparaten enthalten: Aspirin Complex®, Boxagrippal®, Reactine® duo, Rhinopront® Kombi, Spalt Grippal® und Wick DuoGrippal®. Durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung wurden zum 1. Mai 2011 Arzneimittel mit mehr als 720 mg Pseudoephedrin pro Packung verschreibungspflichtig. Die Hersteller haben daraufhin die Packungen verkleinert (Rhinopront Kombi® von 20 auf 12 Tabletten, Reactine Duo® von 14/28 auf 6 Tabletten). Der Kauf von mehreren verschreibungsfreien Packungen ist aber weiterhin möglich. Apotheken sollten jedoch nicht nur bei Einzelkäufen und -bestellungen hoher Packungszahlen wachsam sein. Denn die benötigten Packungen werden laut LAK auch durch  Sammeleinkäufe von kleineren und mittleren Mengen in mehreren Apotheken beschafft.


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