Contergan-Prozess in Spanien

Entschädigungs-Urteil gegen Grünenthal aufgehoben

Madrid/Berlin - 22.10.2014, 17:15 Uhr


In einem Contergan-Prozess hat ein Madrider Berufungsgericht eine Verurteilung des deutschen Pharma-Konzerns Grünenthal zu Entschädigungszahlungen in Spanien aufgehoben. Die Richter entschieden, dass die Forderungen spanischer Contergan-Geschädigter verjährt seien. Sie gaben damit dem Unternehmen recht.

Das Berufungsgericht begründete die Aufhebung des Urteils damit, dass die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Diagnose einer Krankheit beginne. Nachträglich auftretende Folgeschäden änderten nichts daran, entschieden die Richter. Der Zusammenschluss der spanischen Contergan-Opfer (Avite) kündigte an, das Urteil vor dem obersten Gerichtshof anzufechten. „Das ist ein herber Tiefschlag für uns“, sagte der Avite-Präsident José Riquelme.

Grünenthal betonte, für Geschädigte gebe es effektive und etablierte Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen. „All diese Betroffenen sind nach wie vor und unabhängig von dem Gerichtsurteil berechtigt, dieselben Unterstützungsangebote zu erhalten, die die deutsche Conterganstiftung auch deutschen und spanischen Thalidomid-Betroffenen derzeit zukommen lässt“, erklärte das Unternehmen in einer Stellungnahme. „Mit der Entscheidung hat das Gericht bestätigt, dass die Kläger nicht in der Lage waren, ihre Behauptungen zu beweisen, und dass ein gerechtes Verfahren nach Ablauf von mehr als 50 Jahren nicht mehr möglich ist.“

Die Kläger hatten dem Pharma-Konzern vorgeworfen, den Contergan-Wirkstoff Thalidomid in Spanien mehrere Jahre weiter vertrieben zu haben, nachdem das Mittel in Deutschland 1961 bereits vom Markt genommen worden war. Das Schlaf- und Beruhigungsmittel hatte Ende der 1950er Jahre einen der größten Arzneimittelskandale ausgelöst. Weltweit kamen 10.000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt, davon 5000 in Deutschland.


dpa/DAZ.online


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