Schweiz

Pharmazeuten sollen mehr können

Berlin - 11.09.2014, 16:19 Uhr


In der Schweiz sollen Pharmazeuten, die frisch von der Universität kommen, künftig mehr können. Das sieht eine Ergänzung des Medizinalberufegesetzes vor, das für Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktiker, Apotheker und Tierärzte gilt. Es bestimmt, dass Pharmaziestudierende unter anderem Kenntnisse über die Krankheitsverhütung haben und die entsprechenden Kompetenzen erwerben müssen. Darüber hinaus räumt es der Komplementärmedizin einen höheren Stellenwert ein.

Das revidierte Medizinalberufegesetz soll die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin stärken. Darüber hinaus räumt es der Komplementärmedizin einen höheren Stellenwert ein: Neu formulierte Ausbildungsziele für Medizin- und Pharmaziestudenten sollen der neu in der Schweizer Verfassung verankerten Komplementärmedizin Rechnung tragen. Absolventen der Humanmedizin, Zahnmedizin und Chiropraktik müssen nunmehr unter anderem auch „angemessene Kenntnisse über Methoden und Therapieansätze der Komplementärmedizin“ haben.

Der Grundversorgung dienlich sollen zudem die erweiterten Ausbildungsinhalte für angehende Apotheker sein. Wer Pharmazie studiert hat, hat nach den gesetzgeberischen Plänen auch „mit den Aufgaben der verschiedenen Fachpersonen in der medizinischen Grundversorgung vertraut“ zu sein. Ebenso gehören zum Studium künftig „angemessene Grundkenntnisse“ über die Diagnose und Behandlung von häufigen Gesundheitsstörungen. Weiternhin müssen die Studierenden die Prinzipien und die fachlichen Grundlagen für die Herstellung, die Abgabe, den Vertrieb, die Dokumentation und die Entsorgung komplementärmedizinischer Arzneimittel und die entsprechenden rechtlichen Vorschriften kennen und verstehen.

Diese Gesetzesänderung ist bereits der zweite Schritt auf dem Weg, Pharmazeuten mehr Kompetenzen einzuräumen. Unter großem Protest der Ärzte wurde ihnen im Mai über die Revision des Heilmittelgesetzes bereits erlaubt, in bestimmten Fällen rezeptpflichtige Medikamente abzugeben. Nun wird auch festgeschrieben, dass die Apotheker dazu bestimmte Fertigkeiten mitbringen müssen.

Abermals hagelte es Kritik seitens des Schweizer Ärzteverbands FMH. Er wandte ein, dass eine Diagnose eine Befragung, Untersuchung, Abklärung und Interpretation der Ergebnisse erfordere – und hierfür sei eine umfassende medizinische Ausbildung Voraussetzung. Der Schweizer Nationalrat ließ sich von diesem Widerspruch allerdings nicht beeindrucken. Er beschloss die Änderungen am Medizinalberufegesetz gestern einstimmig. Nun geht die Gesetzesvorlage wieder an den Ständerat. Dieser hatte dem Gesetzentwurf bereits mit kleineren Änderungen zugestimmt – jetzt muss er nochmals die Ergänzungen des Nationalrats absegnen.


Kirsten Sucker-Sket


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