Bonner Fußgängerzone

Apothekerprotest erfolgreich: Lieferung am Nachmittag

Berlin - 29.08.2014, 11:00 Uhr


Der Protest zeigt Wirkung: Die Apotheker in der Bonner Innenstadt haben sich durchgesetzt: „In Zukunft bekommen Lieferanten von Apotheken Ausnahmegenehmigungen für die Fußgängerzone. Das ist das Ergebnis des Runden Tisches, der am Dienstag beim zuständigen Ordnungsdezernenten der Stadt Bonn, Wolfgang Fuchs, stattfand“, so die Stadt Bonn in einer Mitteilung.

„Das Gespräch war geprägt von sehr konstruktiven Teilnehmern“, so der Ordnungsdezernent. Es habe dazu gedient, die Standpunkte der unterschiedlichen Akteure darzustellen und nach geeigneten Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Dabei waren Vertreter des Einzelhandelsverbandes, des Apothekenverbandes, von City-Marketing, die Innenstadtapotheker, Lieferanten und Vertreter von Politik und Verwaltung anwesend. „Nachdem seitens der Apothekenvertreter die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert wurden, ist deutlich geworden, dass die Stadt Bonn ihre bisherige Position nicht aufrechterhalten kann“, so Fuchs. Die Apothekenvertreter hätten auf den Versorgungsauftrag nach dem Apothekengesetz, die notwendige Kühlung von diversen Medikamenten, Transport und Vorhaltung von Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sowie die tatsächliche Parksituation in den Ladezonen der Innenstadt hingewiesen.

Hintergrund des Runden Tisches war das Vorgehen der Verwaltung gegen Parksünder in der Fußgängerzone außerhalb der erlaubten Anlieferzeit von 6 bis 12 Uhr. Da in letzter Zeit das unerlaubte Befahren der Fußgängerzone zu einem zunehmenden Ärgernis geführt hat, hatte sich die Verwaltung entschlossen, wesentlich restriktiver gegen dieses Verhalten vorzugehen. Die Fußgängerzone darf nach der offiziell erlaubten Beladungszeit nur noch mit einer besonderen Ausnahmegenehmigung befahren werden.

Solche Ausnahmegenehmigungen erhalten Geldtransportunternehmen, die Post und Handwerksbetriebe, die dringende Arbeiten in der Fußgängerzone zu erledigen haben. Ansonsten wurde aufgrund der rechtlichen Vorgaben und politischen Beschlusslage in der Vergangenheit die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen äußerst restriktiv gehandhabt. Die Fußgängerzone sollte schließlich den Fußgängern gehören und nicht dem Anlieferverkehr.

Kürzlich hatte ein Lieferant der Innenstadtapotheken einen solchen Antrag auf Sondergenehmigung gestellt, der seitens der Verwaltung abgelehnt wurde. „Dagegen hat der Lieferant Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, die sich mit der geänderten Haltung der Verwaltung jetzt erübrigt hat“, so die Stadt Bonn.


Lothar Klein