Baden-Württemberg

Rezeptausstellung: Merkblatt für Ärzte

Berlin - 30.07.2014, 14:44 Uhr


Fehlerhaft ausgestellte Rezepte kommen in der Apothekenpraxis immer wieder vor. Die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nimmt meist viel Zeit in Anspruch und kann sich bisweilen sehr kompliziert gestalten – gerade im Notdienst. Um dem Abhilfe zu schaffen, hat die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ein Merkblatt mit den wichtigsten Punkten zur Rezeptausstellung für Ärzte erarbeitet.

Für das Merkblatt haben baden-württembergische Apotheker der Kammer die häufigsten Fehler auf Rezepten gemeldet. Diese Informationen haben Eingang in das Merkblatt gefunden, welches laut Gerhard Schmidt, Vorstandsmitglied der Kammer, bewusst „kurz und schlicht“ gehalten wurde. Die Erläuterungen zu Arzt- und Betriebsstättennummer, Aut-idem-Kreuz, Stärke und Menge des Arzneimittels, Arztstempel und Unterschrift sowie Telefonnummer des Arztes sind durch Nummerierungen auf einem abgebildeten Rezept verortet. Zwar ist die Telefonnummer des Arztes bei Verschreibungen nach § 2 AMVV nicht erforderlich, aber sie ermögliche eine schnelle Rücksprache mit dem Arzt. Apothekern wird empfohlen, das Merkblatt einem Arzt anlassbezogen zu übergeben und „auf kollegialem Wege die Fehler zu erläutern“.

„Insbesondere während des Notdienstes kam es in letzter Zeit zu einer massiven Häufung fehlerhaft ausgestellter Rezepte“, erklärte Schmidt in der Zeitschrift. Nicht selten sei jedes zweite im Notdienst bearbeitete Rezept falsch oder unvollständig ausgefüllt. Einen Grund sieht die Kammer in der Umstellung des ärztlichen Notdienstes auf zentrale Notfallpraxen, die meist an Krankenhäuser angegliedert sind. Der Notdienst werde von wechselnden Ärzten durchgeführt, die „unter Umständen mit unbekannter Soft- und Hardware zurechtkommen“ müssten. Auch der Umstand, dass nicht niedergelassene Ärzte im Notdienst möglicherweise weniger Erfahrung mit GKV-Rezepten haben und Fachärzte mit anderen Erkrankungen – und in der Folge mit anderen Arzneimitteln – konfrontiert werden, könne ein Aspekt sein. Das Merkblatt sollte in jeder Arztpraxis, oder zumindest in jeder zentralen Notfallpraxis, aushängen, wünscht sich Schmidt.

Es bleibt abzuwarten, ob die apothekerliche Hilfestellung von der Ärzteschaft begrüßt wird und zu einer Erleichterung im Arbeitslauf von Arzt und Apotheker führt. Ein Sprecher der Landesärztekammer Baden-Württemberg konnte gegenüber DAZ.online dazu keine einordnende Einschätzung abgeben. Ob und wann darüber in der Ärztekammer gesprochen wird, könne er nicht sagen.


Annette Lüdecke


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