Herstellung in Apotheken

Mehr als 12 Millionen Rezepturen

Berlin - 21.07.2014, 13:58 Uhr


Die öffentlichen Apotheken haben im Jahr 2013 über zwölf Millionen Rezepturen für GKV-Versicherte hergestellt. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI). „Insgesamt dürfte die Zahl sogar noch deutlich höher liegen, weil Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage gar nicht erfasst werden“, erklärte DAPI-Vorstand und BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer.

Die Zahlen zeigten, dass Rezepturarzneimittel eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln seien und blieben, so Kiefer, denn „Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industrielles Arzneimittel gibt“.

Der Großteil der zwölf Millionen maßgefertigten Arzneimittel entfiel laut der ABDA auf „allgemeine Rezepturen“ (7,8 Mio.), wie Kapseln oder Salben. Davon abgegrenzt werden sogenannte Spezialrezepturen, etwa für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die parenterale Ernährung. Auch bei den Spezialrezepturen sei davon auszugehen, dass die Zahl der tatsächlich hergestellten Rezepturen über den erfassten Werten liege.

Zwischen den Bundesländern variiert die Anzahl der hergestellten Apotheken-Rezepturen. Während die baden-württembergischen Apotheken im Jahr 2013 mehr als 1,7 Millionen Rezepturen für GKV-Versicherte herstellten, kamen die Apotheken in Bayern auf 1,4 Millionen Rezepturarzneimittel. In beiden Bundesländern entfielen je eine Million Zubereitungen auf „allgemeine Rezepturen“. Apotheken in Schleswig-Holstein fertigten über 380.000 Rezepturarzneimittel an (davon 264.362 allgemeine), die saarländischen Apotheken stellten fast 200.000 maßgefertigte Medikamente her (davon 160.000 allgemeine).

Im Jahr 2012 haben die öffentlichen Apotheken mehr als 13 Millionen Rezepturen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung hergestellt, im Jahr 2011 waren es weit über elf Millionen. Im Jahr 2009 waren es noch etwa 16 Millionen Rezepturen. Die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln sind in den letzten Jahren gestiegen. So ist seit dem Jahr 2012 unter anderem vorgeschrieben, dass der Apotheker bei Rezepturen die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss.


Annette Lüdecke