Revision Heilmittelgesetz

Mehr Kompetenzen für Schweizer Apotheken

Berlin - 08.05.2014, 08:54 Uhr


Bei der Reform des Heilmittelgesetzes hat sich der Schweizer Nationalrat dafür ausgesprochen, Apotheken mit mehr Kompetenzen auszustatten: Sie sollen künftig für bestimmte Indikationen Rx-Arzneimittel in Eigenregie abgeben dürfen. Bisher war dies nur in Ausnahmefällen möglich. Die Ausbildung der Apotheker rechtfertige es, ihnen mehr Kompetenzen zu geben, sagte der Sprecher der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, Jean-François Steiert.

Aber auch Drogerien sollen künftig mehr dürfen. Diskussionslos hat der Nationalrat dem Bericht zufolge dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, dass diese alle nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente abgeben dürfen. Einige Arzneien wie Tees oder Hustenpastillen sollen künftig sogar im Einzelhandel erhältlich sein.

Beschlossen wurde außerdem, dass Ärzte künftig bei jeder Verschreibung ein Rezept ausstellen müssen – auch dann, wenn sie das Medikament direkt in der Praxis an den Patienten abgeben. So sollen Patienten die Wahl haben, ob sie das Medikament beim Arzt oder beim Apotheker beziehen wollen. Um unnötige Bürokratie und unnötige Kosten zu vermeiden, sollen Patienten aber auch auf das Rezept in Papierform verzichten können.

Strenger regeln will der Nationalrat dagegen den Versandhandel mit Medikamenten. Arzneimittel auf Bestellung zu verkaufen, ist heute nur dann möglich, wenn ein Rezept vorliegt, auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Dass aber die Versender das Rezept für die Patienten selbst besorgen, wie dies oftmals gemacht wird, soll künftig nicht mehr möglich sein: Der Nationalrat stimmte für die Regelung, wonach ein Rezept vor der Bestellung vorliegen muss.


Juliane Ziegler


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