Stiftung Warentest

Auswahl der Testapotheken zufällig

Berlin - 25.04.2014, 14:19 Uhr


Die Auswahl der 21 beim aktuellen Apotheken-Test der Stiftung Warentest besuchten Vor-Ort-Apotheken erfolgte nach dem „Zufallsprinzip“. Von Oktober bis Dezember 2013 besuchten Testkunden der Stiftung Warentest in Dresden, Frankfurt und Hannover die ausgewählten Apotheken. Ende Februar erhielten diese Apotheken Post von der Stiftung Warentest. Darin wurden sie unter anderem gebeten, einen Fragebogen mit Angaben zu ihrer Apotheke auszufüllen.

In einem Brief der Stiftung Warentest (Einschreiben mit Rückschein) wurden die Apotheken darüber informiert, dass sie am Test teilgenommen hatten. In einem 2-seitigen Fragebogen wurden Angaben zur Zahl der Mitarbeiter, zum Großhändler, zu vorhandenen Diskretions- oder Ruhezonen, zur Anzahl der Tresenplätze und zur Preispolitik abgefragt.   

Dann folgt ein 15-seitiges Erläuterungsschreiben zu den Testmethoden und der Apothekenauswahl. In den drei Großstädten im Südwesten (Frankfurt), Südosten (Dresden) und im nördlichen Teil Deutschlands (Hannover) seien jeweils drei Apotheken ausgesucht worden. In den dazu in „Pendlernähe“ gelegenen Mittelstädten Neu-Isenburg, Radebeul und Laatzen wurden jeweils zwei Apotheken getestet: „In allen sechs Städten erfolgte die Auswahl der einbezogenen Apotheken auf der Grundlage einer Zufallsauswahl“, schreibt die Stiftung Warentest an die Apotheker.

Die Auswahl der Versandapotheken erfolgte über die Internet-Suchmaschine Google: An drei Tagen wurde diese mit den Schlagwörtern „Versandapotheke“, Internetapotheke“ und „online apotheke“ gefüttert. Wer an den drei Stichtagen mindestens einmal unter den Schlagwörtern in Anzeigenbereit auf der ersten Seite und/oder unter den ersten zehn Treffern erschien, wurde in die Prüfung einbezogen. Zudem sollten die Versandapotheken mindestens in einer der zwei Preissuchmaschinen „medizinfuchs.de“ oder „apomio.de“ erscheinen. Außerdem mussten die Versender vorschriftsmäßig registriert sein, einen bundesweiten Versand und das Einlösen von GKV- und PKV-Rezepten anbieten.


Lothar Klein