Ungewisse Zukunft

Was wird aus der E-Zigarette?

Berlin - 14.05.2013, 15:20 Uhr


Der richtige Umgang mit E-Zigaretten sorgt weiter für rege Diskussionen: Fällt sie unter das Verbot im neuen nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz? Ist sie unbedenklich? Sollte sie bei der Neufassung der Europäischen Tabakproduktrichtlinie als Arzneimittel eingestuft werden – oder eher nicht? Die Meinungen in Politik und Wirtschaft gehen weit auseinander. Zurück bleiben verunsicherte Händler und Dampfer.

Seit dem 1. Mai gilt in Nordrhein-Westfalen ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Erfasst sein soll dabei auch der Konsum von elektronischen Zigaretten, betont das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium auf seiner Homepage. Es werde nicht zwischen unterschiedlichen Produktgruppen unterschieden, sondern alle Produkte gleich behandelt. Mit dieser Einordnung orientiere man sich an der Bundesebene. E-Zigaretten, Shisha-Pfeifen und Kräuterzigaretten dürften insoweit in Bereichen, in denen der gesetzliche Nichtraucherschutz bestehe, in NRW nicht mehr konsumiert werden.

Anders sieht dies der E-Zigaretten-Handel und verweist auf die Einschätzung des Verwaltungsrechtlers Dr. Holger Schwemer. Ihm zufolge werde die E-Zigarette im Gesetz ausschließlich in der Begründung genannt, nicht aber explizit im Gesetzestext. Im Gesetzestext selbst werde nur vom „Rauchen“ gesprochen und damit vom Vorgang der Pyrolyse, zu dem es beim Gebrauch der E-Zigarette aber nicht komme. Die Neufassung des Gesetzes könne daher nicht auf die E-Zigarette angewendet werden und der Gebrauch der E-Zigarette in Nichtraucherbereichen sei offiziell nicht verboten.

Auch zur (Un-)Bedenklichkeit gibt es laufend neue Meldungen. Aktuell melden das Deutsche Krebsforschungszentrum und der Verbraucherzentrale Bundesverband, die elektrische Zigarette erzeuge im Vergleich zu herkömmlichen Zigaretten zwar nicht tausende giftiger und krebserzeugender Substanzen – gleichwohl sei sie nicht harmlos. Sie enthalte als Hauptbestandteil „eine atemwegsreizende Substanz, in der Regel giftiges, abhängig machendes Nikotin, zum Teil krebserzeugende Substanzen und oftmals haben sie verschiedene Produktmängel“. Wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, sollten sie daher als Arzneimittel eingestuft werden.

Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) hält die Einstufung als Arzneimittel dagegen für „höchst gefährlich“. Während sich die erwiesenermaßen krebsfördernden Tabakzigaretten im freien Handel befänden, sei das deutlich weniger schädliche Produkt nur über Umwege zu bekommen – das sorge für ein Ungleichgewicht im Markt. Zudem trage der Verbraucher in Deutschland diesen Weg nicht mit, so der Verbandsvorsitzende Dac Sprengel. Er bezieht sich dabei auf eine VdeH-Umfrage unter mehr als 1.000 Rauchern, nach der 74 Prozent der befragten Nutzer sich gegen einen Verkauf der E-Zigarette in der Apotheke aussprachen.


Juliane Ziegler