Zwangslizenz in Indien

Bayer kämpft weiter um Nexavar®-Patent

Chennai/Berlin - 04.09.2012, 09:40 Uhr


Der Streit um die Zwangslizenz für das Krebsmedikament Nexavar® von Bayer geht in die nächste Runde: Am Montag begann vor dem Intellectual Property Appellate Board im südindischen Chennai die Verhandlung der Berufungsinstanz. „Ärzte ohne Grenzen“ kritisiert das Verfahren.

Im März hatte das indische Patentamt Bayer gezwungen, für die nächsten acht Jahre sein Schutzrecht für Nexavar® an den indischen Generika-Hersteller Natco weiterzugeben. Natco sollte für die Behandlung von Nieren- und Leberkrebs ein preisgünstigeres generisches Arzneimittel mit dem Wirkstoff Sorafenib zu einem behördlich festgelegten Preis verkaufen. Der Generika-Hersteller zahlt Bayer im Gegenzug eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse.

Es war die erste zwangsweise Patentabtretung für ein Arzneimittel in Indien. Bayer hatte gegen diese Entscheidung Anfang Mai Berufung eingelegt. In der Pharmabranche besteht die Befürchtung, der Beschluss des indischen Patentamts könne ein Präzedenzfall werden und den Schutz geistiger Eigentumsrechte gefährden. Ein weiterer Patentstreit um ein Krebsmedikament des Schweizer Pharmaunternehmens Novartis ist derzeit beim Obersten Gericht des Landes anhängig.

„Der Einspruch von Bayer ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“, erklärte wiederum Philipp Frisch von der Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“. Eine Zwangslizenz sei keine Enteignung, sondern ein „im internationalen Handelsrecht der Welthandelsorganisation verankertes Instrument, um die öffentliche Gesundheit zu schützen“. Darauf hätten sich schließlich alle Mitgliedstaaten der WTO geeinigt. Er hofft, dass das Modell Schule macht und künftig auch HIV/Aids-Patienten davon profitieren werden. Denn derzeit seien viele HIV/Aids-Medikamente wegen des Patentschutzes für die meisten Menschen, die sie bräuchten, noch unerschwinglich.

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Juliane Ziegler