Modegetränk mit hohem Risiko

Aigner will Warnhinweise für Bubble Tea

Berlin - 02.08.2012, 13:13 Uhr


Das Verbraucherschutzministerium möchte Bubble Tea mit einem Warnhinweis versehen. Beim Verkauf des Modegetränks seien „Hinweise zur Verschluckungsgefahr bei Kindern erforderlich“, erklärte das Bundesinstitut für Risikobewertung.

Demnach bestehe für Kinder bis zu vier Jahren ein „besonders hohes Risiko für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Aspiration“. Aigner habe die Hersteller- und Vertriebsfirmen deshalb gebeten, durch einen möglichst bundeseinheitlichen Warnhinweis auf diese Gefahren aufmerksam zu machen.

Bubble Tea enthält erbsengroße Kügelchen, die zusammen mit dem Getränk über einen dicken Strohhalm aufgesogen werden. Die glibberigen Perlen sind teilweise mit Fruchtsirup gefüllt und werden im Mund zum Platzen gebracht. Kinderärzte hatten zuvor bereits davor gewarnt, dass die in dem Getränk enthaltenen Kügelchen bei Kindern durch die Luftröhre in die Lunge geraten und dort schlimme Schäden anrichten könnten.

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dpa