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Staatsanwälte ermitteln wegen Verstößen gegen den Datenschutz beim Handel von Rezeptdaten. (Foto: Bilderbox)
Rezeptdatenhandel
Staatsanwaltschaft München II ermittelt
Berlin - Wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz im Zusammenhang mit dem Handel von Rezeptdaten ist jetzt die Staatsanwaltschaft München II aktiv geworden: „Wir ermitteln“, bestätigte Oberstaatsanwalt Ken-Oliver Heidenreich gegenüber DAZ.online. Bislang hatten die Staatsanwälte die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens lediglich geprüft.
Nicht bekanntgeben wollte die Staatsanwalt München II, gegen welche Personen die Untersuchungen angelaufen sind. Den Aktivitäten der Staatsanwaltschaft München II vorausgegangen waren mehrere Strafanzeigen. Laut Heidenreich beziehen sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II auf den Zeitraum „bis Mai 2010“. ln einem Fall untersucht die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts von Straftaten gemäß §§ 44 Abs. 1, 43 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Bundesdatenschutzgesetz. Damit drohen dem Betroffenen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Im Februar hatte das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über angebliche Verstöße gegen den Datenschutz bei der Firma Pharmafakt GFD, Gesellschaft für Datenverarbeitung mit Sitz in Karlsfeld, berichtet. Die Firma ist eine Tochtergesellschaft der Verrechnungsstelle Süddeutscher Apotheken (VSA). Gesellschafter von VSA und GFD sind die Apothekerverbände der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen. Die Pharmafakt GFD wertet Rezeptdaten der Rechenzentren aus und verkauft das Ergebnis an die Pharmaindustrie – was rechtens ist, solange die Daten verschlüsselt verwendet werden.
Laut „Spiegel“ sollen die Rezeptdaten aber in unverschlüsselter Form gesammelt und gespeichert worden sein. In einer Stellungnahme räumte VSA im Februar ein, dass unverschlüsselte Daten von der VSA an die GFD geflossen seien, und gab zu den Vorwürfen folgende Erklärung ab: „Der Wunsch nach einer unverschlüsselten und verschlüsselten Datenlieferung kam nicht von der VSA, sondern dem damaligen Geschäftsführer der GFD. Diesem Ansinnen ist die VSA aus zweierlei Gründen nachgekommen: Zum einen bestätigte uns der damalige GFD-Geschäftsführer, dass die Daten nicht zur Deanonymisierung verwendet würden. Zum anderen gingen wir zum damaligen Zeitpunkt – wie oben beschrieben - von der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung aus. Wir stellen insbesondere klar, dass die GFD keine personenbezogenen Daten von Versicherten weitergegeben hat und damit der Versichertendatenschutz zu jeder Zeit voll gewährleistet war. Mit Gründung eines Trustcenters wurden sämtliche Prozesse bereits ab Sommer 2010 in Abstimmung mit Rechtsexperten und der Datenschutzbehörde auf den neuesten datenschutzrechtlichen Stand gebracht. Die VSA behält sich rechtliche Schritte gegen unwahre Behauptungen und Falschaussagen vor und wird jegliche Vorwürfe mit Nachdruck entkräften.“
In die Untersuchung der Vorgänge hat sich inzwischen auch das Bayerische Landesamt für Datenschutz eingeschaltet. Wegen der damit verbundenen Maßnahmen sind auf dem Markt für Rezeptdaten bereits erhebliche Störungen und Einschränkungen aufgetreten.
Lesen Sie hierzu auch:
Spiegel zu Rezeptdaten-Handel: Hat Pharmafakt illegal mit Rezeptinformationen gehandelt?
Versichertendatenschutz war gewährleistet
Bayerns Datenschützer inspizieren GFD
VSA/GFD: Datenschützer überprüfen neues Konstrukt
Anzeigen erstattet: Staatsanwaltschaft prüft Aufnahmen von Ermittlungen
Lothar Klein / 11.07.2012, 15:20 Uhr
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apofee sagt:
12.07.2012 11:23Als langjährige Kundin und "Mitgesellschafterin" beim Branchen-Primus aus München verspüre ich in zunehmenden Maße ein ungutes Gefühl in der Magengegend, wenn das Thema Datenhandel oder Datenschutz auf den Tisch kommt. Nach dem Spiegel-Artikel war natürlich die Verunsicherung zunächst groß. Die Erklärungen aus der Chefetage meines Dienstleisters waren für mich zunächst verständlich und durchaus glaubhaft.
Nun scheint aber alles ganz anders zu sein. Im Kollegenkreis gab es immer schon Zweifler. Und die sind jetzt erst recht oben auf und behaupten sogar, mit der Beauftragung unserer Rechenzentren geht nicht automatisch auch die Verantwortung für die entstehenden Abrechnungsdaten auf den Dienstleister über. Der Gedanke, dass irgendwer mit Schadenersatzansprüchen wegen mehr...
Beobachter sagt:
11.07.2012 23:24Was Sie da als "Privat-Unternehmen" bezeichnen, sind Unternehmen, die sich für die PATIENTEN-Daten nicht ansatzweise interessieren. Wichtig waren und sind komplett anonyme Auswertungen über Verordnungsmengen von Arzneimitteln. Fallen die Daten von Rechenzentren weg, dann haben die Krankenkassen alleinige Hoheit über solche Daten. Und dass die Kassen heute schon ihre Allmacht zu Lasten von Leistungserbringern wie auch Patienten ausspielen, sollte hinreichend bekannt sein.
Apatsche sagt:
11.07.2012 19:53Mir ist schon lange nicht ganz wohl gewesen bei diesen ganzen Datenhubereien. So viele sensible Daten in der Hand von ganz wenigen Privat-Unternehmen ohne nennenswerte staatliche Aufsicht; und dann gründen die Datenverarbeiter noch im Stillen irgendwelche Tochterunternehmen mit verschwiegener Struktur und unklaren Geschäftszwecken.
Daten, Daten, ihr müsst wandern,
von der einen Stell' zur andern.
Das ist herrlich, das ist schön,
nur im Dunkeln soll's gescheh'n
Optimist sagt:
11.07.2012 16:47Wo Qualm ist ,ist auch Feuer!!!