Hilfsmittelversorgung

Tena-Produkte für DAK-Versicherte

Berlin - 16.05.2012, 17:29 Uhr


Apotheken können seit Mai einen Liefervertrag mit dem Hersteller der Tena-Inkontinenzprodukte zur Versorgung von DAK-Versicherten abschließen. Das neue Versorgungskonzept biete Apothekern die Chance auf ein „lukratives Zusatzgeschäft mit geringem organisatorischem Aufwand und ohne wirtschaftliches Risiko“ – so der Inhalt einer E-Mail, die der Hersteller SCA Hygiene Products seit etwa zwei Wochen an Apotheken versendet. DAZ.online hat nachgefragt, was dahintersteckt.

Wer sich mit dem Tena-Kundenservice in Verbindung setzt, bekommt auf Wunsch den „Kooperationsvertrag zum Rundum-Sorglos-Paket für DAK-Versicherte“ zugesandt: Durch Abschluss des Vertrages können Apotheker die Versorgung der Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten sicherstellen, ohne selbst Leistungserbringer im Sinne des fünften Sozialgesetzbuchs §§ 126,127 zu sein. Zwischen der teilnehmenden Apotheke und der DAK-Gesundheit muss kein Hilfsmittelliefervertrag bestehen – eine Präqualifizierung ist deshalb nicht nötig.

Die Apotheke führt in diesem Modell „lediglich“ untergeordnete Hilfsleistungen für SCA aus, den offiziellen Vertragspartner der DAK-Gesundheit. Sie nimmt das Hilfsmittelrezept an, füllt einen Anamnesebogen aus und sendet beides an SCA – sofern der Kunde damit einverstanden ist. SCA liefert die Tena-Produkte direkt nach Hause zu den Versicherten. Der Vertrag räumt aber auch die Möglichkeit ein, dass Patienten ihre Hilfsmittel direkt in der Apotheke erhalten. Dann schickt SCA die Produkte an die Apotheke.

SCA ist als präqualifizierter Leistungserbringer für die gesamte Versorgung mit Inkontinenzeinlagen von DAK-Versicherten zuständig, die Produkte über eine Kooperationsapotheke beziehen. Dazu gehören neben der Auslieferung auch die Abrechnung aller erbrachten Leistungen, die Dokumentation, das Liefern von Produktmustern an den Kunden und eine intensive Beratung. Gegenüber DAZ.online betont das Unternehmen, teilnehmende Apotheken müssten keine aufwendige Beratung leisten. Apotheker könnten ihre Kunden auch weiterhin über Inkontinenzversorgung aufklären – ginge es jedoch um eine produktspezifische oder leistungsrechtliche Beratung, stehe SCA in der Pflicht.

Die Hilfsleistung der Apotheke vergütet SCA mit einer monatlichen Dienstleistungspauschale. Diese beläuft sich im Rahmen der Pauschalversorgung der Krankenkasse auf einen Euro pro Kunde. Das Doppelte erhält die Apotheke für einen Patienten, der sogenannte Premiumprodukte bezieht, deren Preise nicht voll von der DAK abgedeckt werden. Hier zahlt die Kasse einen Teil des Preises, die Differenz müssen die Kunden selbst begleichen. SCA machte deutlich, die Vergütung liege nicht im Fokus der Zusammenarbeit. Vielmehr gehe es darum, Inkontinenz-Patienten in der Apotheke zu halten.


Svenja Schwob


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