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Ärztepräsident Montgomery hat Lob für das FDP-geführte Gesundheitsministerium übrig. (Foto: BÄK)
Bundesärztekammer
Kassen sollen Silikon-OP zahlen
Berlin - Krankenkassen sollen die operative Entfernung von schadhaften Brustimplantaten der französischen Firma PolyImplant Prothese (PIP) zahlen. Dafür sprach sich heute der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, bei der Neujahrspressekonferenz der BÄK in Berlin aus. Nach Angaben Montgomerys haben sich 2800 bis 5000 Frauen PIP-Brustimplantate einsetzen lassen.
Nach den sozialrechtlichen Vorschriften (SGB V) können Krankenkassen Versicherte in angemessener Höhe an Kosten, die beispielsweise in Folge einer Schönheitsoperation anfallen, beteiligen. Montgomery appellierte an die Kassen, sich nicht an die Buchstaben des Gesetzes zu halten und die Kosten komplett zu übernehmen, „da die erhöhte Krebsgefahr ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellt“. Im Zweifel käme aber auch eine Kostenbeteiligung durch die Haftpflichtversicherung der behandelnden Ärzte in Frage.
Montgomery forderte den Gesetzgeber dazu auf, genauere Regelungen für die Qualifikation und Berufsbezeichnung der handelnden Ärzte zu treffen. Es solle sichergestellt werden, dass „wo Schönheitschirurg drauf steht, nicht nur Schönheit, sondern auch Chirurg drin ist“, so der Präsident.
Grundsätzlich zeigte sich Montgomery mit der Gesundheitspolitik der Bundesregierung zufrieden. Die Zusammenarbeit mit dem FDP-geführten Gesundheitsministerium habe sich erheblich verbessert. Mit Blick auf das angelaufene Jahr 2012 kündigte er die Vorlage einer „soliden durchkalkulierten Gebührenordnung“ an, um zuverlässige Rahmenbedingungen für eine Vergütung der Ärzte zu schaffen. Darüber soll auch auf dem Deutschen Ärztetag im Mai diskutiert werden. Außerdem sprach sich der BÄK-Präsident dafür aus, die Praxisgebühr abzuschaffen. Sie steigere den bereits hohen Verwaltungsaufwand der Kassen zusätzlich.
Entgegen ursprünglichen BÄK-Prognosen habe sich auch der Gesundheitsfonds zu einem erfolgreichen System entwickelt. Dennoch forderte Montgomery eine Weiterentwicklung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung: „Wir brauchen eine Finanzierung, die weniger von der Konjunktur abhängig ist und mehr auf die demografische Veränderung reagiert.“ Spätestens mit dem nächsten Konjunktureinbruch werde der Gesundheitsfonds von zwei Seiten unter Druck geraten. Steigende Arbeitslosigkeit führe zu geringeren Kassenbeiträgen, und bei sinkenden Steuereinnahmen würden die Zuschüsse des Fiskus zurückgefahren, so der Präsident.
Svenja Schwob / 11.01.2012, 16:33 Uhr
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Banane (Stefan Haydn) sagt:
12.01.2012 13:41@Hermann Kang
Ich bin vollkommen Ihrer Meinung. Geld daran verdient hat der operierende Arzt und der Hersteller. Ergo haften auch diese beiden.
Nur wer die Implantate aufgrund einer medizinischen Indikation erhalten hatte, ist auch ein Fall für die GKV.
Aber ist es nicht schön, wenn man alle Risiken der Allgemeinheit aufbrummen kann?
Hermann Kang sagt:
12.01.2012 10:32Zunächst einmal gibt es in keinem Fall eine medizinische Indikation für die Verwendung eines Brustimplantates, da es sich immer um kosmetische Korrekturen handelt. Eine Funktionsstörung o. ä. wird hierdurch nicht behoben. Es seu denn, die Implantation findet aus psychologischen Gründen statt und die betreffen dann alle Patientinnen mit Implantaten. Von da aus müssen die KV nach Satzung auch für jeden Fall die Kosten übernehmen.
Aber hier handelt es sich eher um einen m. A. n. recht einfachen juristischen Ansatz:
Da ein schadhaftes Produkt zur Anwendung kan, sind die Kliniken/Ärzte, welche dieses Produkt "vertrieben" haben, regresspflichtig. Diese können dann ihrerseits Ansprüche ggü. der Herstellerfirma geltend machen.
MfG
verbraucher sagt:
12.01.2012 10:27Natürlich, die Allgemeinheit soll es wieder bezahlen. Hier geht es aus meiner Sicht nicht um die Frage warum die OP durchgeführt wurde. Die Entscheidung über den eigenen Körper sollte immer noch jeder Frau selbst obliegen. Egal ob med. notwendig oder kosmetisch - es kann ja nicht sein dass eine Firma billigen Schund zur Implantation in den Körper verkauft, der operierende Arzt sich beim Einkauf auf die "Geiz ist Geil Mentalität" besinnt und den Schaden dann die Beitragszahler von GKV, PKV oder Haftpflicht übernehmen. Herr Mongomery hinterlässt bei mir ein wenig das Bild der Scheinheiligkeit mit seinem sozial anmutenden Appell. Was hat er den getan um seine Kollegen in die Schranken zu verweisen und dafür zu sorgen dass nicht jeder Arzt der es gerne mal versuchen möchte sog. Schönheitsoperationen mehr...
Apotheker55 sagt:
11.01.2012 22:05es ist egal, aus welchem Grund die OP ausgeführt wurde. Den Frauen muss geholfen werden, auch mit Hilfe der GKV. Diese sollte sich aber das Geld bei den "Schönheitsoperateuren" wieder holen, notfalls mittels Klage. Ich bin sicher, dass die wussten, was sie verpflanzen, überteuert. Sie haben die Gesundheit der Patientinnen aus Spiel gesetzt. Außerdem gehört denen die Approbation entzogen.
Sparfuchs sagt:
11.01.2012 18:54Ist das Implantat aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit eingesetzt worden z.B. Krebsoperation, dann sollte der Austausch auf Kosten der Allgemeinheit erfolgen. Ist die OP wegen der "Verschönerung" auf eigenen Wunsch erfolgt sollte nicht die Allgemeinheit dafür gerade stehen. Ich bin auch, wie Herr Montgomery dafür den Verwaltungsufwand zu verringern. Die Kassen sollten Ihre Rezeptanteile vom Versicherten selber direkt einziehen. Dadurch verringert sich der Verwaltungsaufwand in der Apotheke enorm. Ebenso sollte man den Zwangsrabatt und Retaxationen abschaffen, was den Verwaltungsufwand in der Apotheke nochmls reduzieren würde.