BAH-Podiumsdiskussion

Homöopathie kommt an

Berlin - 15.09.2011, 16:05 Uhr


Die Homöopathie will nicht nur einzelne Symptome, sondern den Menschen ganzheitlich behandeln. Sie wird von Ärzten vermehrt und insbesondere bei komplexeren Erkrankungen eingesetzt. Weil homöopathische Arzneimittel kaum Nebenwirkungen haben und zudem kostengünstig sind, sind sie auch bei Patienten beliebt.

Nach Angaben des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) verschreiben drei von vier niedergelassenen Allgemeinärzten und Internisten gelegentlich bis sehr oft homöopathische Arzneimittel.  Doch was leisten homöopathische Arzneimittel tatsächlich in der Praxis? Dieser Frage gingen heute auf Einladung der Hufelandgesellschaft und des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) praktische Ärzte und Ärztinnen in einer Gesprächsrunde nach.

Die medizinische Behandlung werde derzeit definiert als Behandlung der Symptome, erläuterte Dr. Markus Pfisterer. Entscheidend sei jedoch, dass der Mensch ganzheitlich behandelt werde. Als Beispiel nannte er das Krankheitsbild des Burn-Outs, bei dem es kein spezielles Symptom gebe, das für sich allein behandelt werden kann. Durch die Auswahl der richtigen homöopathischen Mittel erfolge nicht nur eine Symptombekämpfung oder -dämpfung, sondern es werde eine allgemeine Umstimmung des Körpers erreicht, die zu einer Anregung der Regenerationsprozesse des Körpers führe.

Dr. Ulrike Keim, Ärztin für innere Medizin, Homöopathie und Naturheilverfahren aus Bonn, betonte, dass bei der Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln heute häufig medizinische Beschwerdebilder im Mittelpunkt stehen, die sich weder der sogenannten Organmedizin noch der Psychosomatik zuordnen lassen. Viele ihrer Patienten kämen nach einer erfolglosen Facharztodyssee zu ihr – und sind dann oft am Ende ihrer Reise angelangt. Die Krankenkassen sollte das freuen. Auch Dr. Irmgard Schnittert, Allgemeinmedizinerin mit Ausbildung in klassischer Homöopathie aus Berlin, bekräftigte, dass die homöopathische Behandlung die Eigenregulation zum Ziel habe und Patienten autarker mache. Gerade der Facharztkontakt nehme in der Folge spürbar ab.

Die Ärztinnen und Ärzte zeigten sich erstaunt darüber, dass der gesundheitsökonomisch bedeutende Faktor der Homöopathie von Politikern, Krankenkassenfunktionären oder Gesundheitsökonomen in seiner Tragweite nicht erkannt werde. Insbesondere bei komplexen Erkrankungen und Befindlichkeitsstörungen wie Erkältungskrankheiten, Schlafstörungen, Reizdarm, Allergien oder Sportverletzungen sei die Homöopathie eine erstaunliche Hilfe. Insbesondere Kinder sprächen gut auf Homöopathie an – gerade hier ließen sich bei Erkältungen zumeist Antibiotika vermeiden. In vielen akuten Fällen biete sich die Homöopathie auch für die Selbstmedikation an. Auch bei chronischen Leiden biete die Behandlung Vorteile, da die homöopathischen Arzneimittel auch über längere Zeiträume gegeben werden können, ohne dass eine Gewöhnung oder zu starke Nebenwirkungen auftreten. Überdies seien Homöopathika vielfach eine gute Ergänzung zur Schulmedizin – kritische Wechselwirkungen gebe es nicht. Gleichzeitig sind Globuli & Co. kostengünstig und belasten die Versichertengemeinschaft nicht: Sie machen laut BAH lediglich 0,003 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen aus.

Die Sicherheit dieser Arzneimittel werde gewährleistet durch die offizielle Zulassung beziehungsweise Registrierung als Arzneimittel mit allen dazugehörigen Prüf- und Zulassungsverfahren, betonte Dr. Barbara Steinhoff, Abteilungsleiterin Pflanzliche Arzneimittel/Homöopathie beim BAH. In Studien und Anwendungsbeobachtungen sei die Anwendung der Arzneimittel dokumentiert, sodass auch hier eine Sicherheit bestehe, die über die oft empirisch angewendeten Mittel der Erfahrungsheilkunde hinausgehe.

Aus Sicht der Mediziner ist es erforderlich, dass die Homöopathie als Wissenschaft anerkannt und von den Krankenkassen erstattet werde. Seit Einführung der Wahltarife im Jahr 2007 bieten laut BAH nur 18 von 154 gesetzlichen Kassen ihren Versicherten einen Wahltarif für naturheilkundliche Arzneimittel an. Mit dem neuen GKV-Versorgungsstrukturgesetz könnten ab Januar 2012 alle Krankenkassen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel als Satzungsleistung anbieten, also auch naturheilkundliche Arzneimittel.


Kirsten Sucker-Sket / Juliane Ziegler